Kann die Differenzbesteuerung auch bei der Kleinunternehmerregelung angewendet werden? – Kleinunternehmer sind bis zu einer Umsatzgrenze von 22.000 Euro pro Jahr von der Umsatzsteuer befreit. Deshalb werden Kleinunternehmer beim Verkauf eines Fahrzeugs an einen gewerblichen Händler in der Regel wie Privatpersonen behandelt, die Anwendung der Differenzbesteuerung ist nicht möglich.
- Eine Ausnahme ist jedoch möglich, falls der Kleinunternehmer selbst Kfz-Händler ist.
- Dann kann die Differenzbesteuerung angewendet werden, falls der Kleinunternehmer Fahrzeuge von Privatpersonen aufkauft und weiterverkauft.
- Vorteil: Es wird nicht der gesamte Preis des Fahrzeugs als Umsatz gezählt (dann wären die o.g.22.000 Euro Umsatz pro Jahr sehr schnell erreicht), sondern nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis.
Ein Kfz-Händler hat so die Möglichkeit, seinen Handel zunächst im kleinen Rahmen und als Kleinunternehmer aufzuziehen, die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird erst dann erreicht, wenn mehr als 22.000 Euro an Differenz erwirtschaftet werden. Allerdings sollten sich Unternehmer dieser Art auf Prüfungen durch das Finanzamt einstellen, da oft bezweifelt wird, ob die Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung wirklich vorlagen.
Was bedeutet beim Kauf Differenzbesteuert?
Differenzbesteuerung ist Margenbesteuerung Die Differenzbesteuerung gestattet es dir, Umsatzsteuer nur auf die Marge zu entrichten, nicht auf den gesamten Verkaufspreis. Die Handelsware kann zum Beispiel ein Gebrauchtwagen sein, ein Handy oder ein Secondhand-Kleidungsstück.
Kann neue Ware Differenzbesteuert sein?
3.1 Allgemeine Grundsätze – Die Differenzbesteuerung ist auf bewegliche körperliche Gegenstände beschränkt. Hauptanwendungsbereich sind der Gebrauchtwagenhandel sowie Verkäufe in Second-Hand-Läden oder über bekannte Plattformbetreiber, bei denen Gegenstände, die von Privatpersonen angekauft werden, wieder an Privatpersonen veräußert werden.
- Die Differenzbesteuerung kann auch auf Neuware angewendet werden, sofern kein Recht auf Vorsteuerabzug besteht.
- Beispiel 1 Die Privatperson P gewinnt im Rahmen der Verlosung einen Neuwagen, den P an den Autohändler A veräußert.
- Lösung Da das Autohaus A keinen Vorsteuerabzug aus dem Neuwagenankauf geltend machen kann, ist für A die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG anwendbar.
Der Anwendungsbereich ist auf Wiederverkäufer beschränkt. Als Wiederverkäufer gelten Unternehmer, die im Rahmen ihrer gewerblichen Tätigkeit üblicherweise Gebrauchtgegenstände erwerben und sie anschließend, gegebenenfalls nach Instandsetzung, im eigenen Namen wieder verkaufen.
Der An- und Verkauf kann auf einen Teil- oder Nebenbereich des Unternehmens beschränkt sein. Der Wiederverkäufer kann die Differenzbesteuerung auch bei der Veräußerung von Gegenständen des Anlagevermögens anwenden, wenn der Wiederverkauf des Gegenstands bei seinem Erwerb zumindest nachrangig beabsichtigt war und dieser Wiederverkauf aufgrund seiner Häufigkeit zur normalen Tätigkeit des Unternehmers gehört.
Ein einmaliger Anlageverkauf ist indes von dieser Regelung ausgenommen. Weiterhin sind auch Versteigerer, die Gebrauchtwaren im eigenen Namen öffentlich versteigern, als Wiederverkäufer anzusehen. Der Gegenstand muss im Rahmen einer entgeltlichen Lieferung für das Unternehmen erworben worden sein.
- Diese Voraussetzung ist nicht erfüllt, wenn der Wiederverkäufer Gegenstände aus dem Privatvermögen in das Unternehmen eingelegt oder im Rahmen einer unentgeltlichen Lieferung nach § 3 Abs.1b Satz 1 UStG erworben hat.
- Die Anwendung der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG setzt bei unionsrechtskonformer Auslegung die Identität des erworbenen und des veräußerten Gegenstands voraus.
Der Gegenstand darf vor dem Wiederverkauf in seinem Wesen nicht verändert worden sein. Dagegen ist die Instandhaltung erworbener Waren vor dem Weiterverkauf unschädlich, soweit diese nicht zu einer Wesensänderung oder erheblichen Wertsteigerung führt.
- Pkw 1: Vor dem Verkauf wird eine gesprungene Scheibe des Pkw ausgetauscht.
- Pkw 2: Vor dem Verkauf werden ein neuer Motor eingebaut und weitere erhebliche Unfallschäden beseitigt.
Lösung Zu a) Pkw 1: Die Differenzbesteuerung bleibt anwendbar, die Instandhaltung führte nicht zu einer Wesensänderung. Zu b) Pkw 2: Die Differenzbesteuerung ist nicht anwendbar, die Instandsetzung führte zu einer Wesensänderung. Wird aus mehreren Einzelgegenständen, die jeweils die Voraussetzungen der Differenzbesteuerung erfüllen, ein einheitlicher Gegenstand hergestellt oder zusammengestellt, unterliegt die anschließende Lieferung dieses neuen Gegenstands nicht der Differenzbesteuerung.
Aufgrund einer EuGH- und BFH-Entscheidung wurde entschieden, dass die Differenzbesteuerung grundsätzlich auch dann anzuwenden ist, wenn ein Unternehmer Gegenstände liefert, die er seinerseits dadurch gewonnen hat, indem er zuvor von ihm erworbene Gebrauchtfahrzeuge ausgeschlachtet hat. Ein gänzlicher Ausschluss von der Differenzbesteuerung ist in diesen Fällen auch bei Nachweisschwierigkeiten nicht zulässig.
Nach Abschnitt 25a.1 Abs.4 Sätze 5 und 6 UStAE sind die Einkaufspreise der ausgebauten und weiterverkauften Einzelteile im Wege der sachgerechten Schätzung zu ermitteln. Die Schätzungsgrundlage ist in einer Anlage zu den Wareneingangsrechnungen zu erläutern und – soweit vorhanden – durch ergänzende Unterlagen zu belegen.
Was bedeutet Differenzbesteuert bei Iphone?
Was bedeutet Differenzbesteuerung? – Die Differenzbesteuerung findet Anwendung bei gebrauchten Gegenständen und dient dazu, auf die wiederverkaufte Ware nicht nochmals die volle Umsatzsteuer zu berechnen. Anstelle dessen unterliegt nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis der Umsatzsteuer.
Entscheidende Vorraussetzung für die Anwendung der Differenzbesteuerung ist es, dass beim Erwerb der Ware keine Umsatzsteuer angefallen ist (z.B. beim Kauf von Privatpersonen). Für Sie als Endkunde macht das keinen Unterschied, Sie zahlen immer den gleichen Preis inkl. MwSt. Für Selbständige kann es einen Unterschied machen, wenn Sie vorsteuerabzugsberechtigt sind.
Ein Vorsteuerabzug bei Ihrem Finanzamt wäre in diesem Fall nicht möglich (Differenzbesteuerung nach §25a UStG). In dem Fall empfehlen wir einen Artikel mit 19% MwSt. zu wählen. : Was bedeutet Differenzbesteuerung? – Kundensupport
Wer zahlt die Differenzbesteuerung?
5. Welche Aufzeichnungen sind erforderlich, gibt es Erleichterungen? – Wichtig! Bei Anwendung der Differenzbesteuerung sind neben der Regelbesteuerung getrennte Aufzeichnungen erforderlich. Der Unternehmer muss neben den allgemeinen Aufzeichnungspflichten des § 22 UStG folgende Aufzeichnungen führen:
die Verkaufspreise der Gegenstände die Einkaufspreise der Gegenstände die Bemessungsgrundlagen, die sich aus den Beträgen ergeben, um die die Verkaufspreise die Einkaufspreise für die Gegenstände übersteigen (die Umsatzsteuer ist aus der Bemessungsgrundlage herauszurechnen, vgl. Beispiel 1).
Wendet der Wiederverkäufer neben der Differenzbesteuerung die Umsatzbesteuerung nach den allgemeinen Vorschriften an, hat er getrennte Aufzeichnungen zu führen. Vereinfachte Aufzeichnungen bei Anwendung der Differenzbesteuerung sind möglich bei Gegenständen, deren Einkaufspreis 500 Euro nicht überschreitet.
Danach kann der Unternehmer die während eines gesamten Besteuerungszeitraums / Voranmeldungszeitraums (Kalendermonat, Kalendervierteljahr, Kalenderjahr) ausgeführten Umsätze nach dem Betrag bemessen, der sich aus der Gesamtdifferenz der Verkaufspreise des Zeitraumes zur Summe der Einkaufspreise in diesem Zeitraum ergibt (siehe Beispiel 6).
Der Händler sollte jedoch im Vorwege prüfen, ob diese Vereinfachungsregel für ihn günstiger ist als die Berechnung der Differenzbesteuerung für jeden einzelnen Gegenstand. Beispiel 5: Der Elektronikhändler kauft von Privatpersonen zwei gebrauchte elektrische Schreibmaschinen zum Einkaufspreis von je 250 Euro sowie einen gebrauchten Drucker für 450 Euro.
Er verkauft die Schreibmaschinen zu einem Preis von je 300 Euro nach 3 Wochen und den Drucker zu einem Preis von 600 Euro nach 4 Wochen. Die Summe der Verkaufspreise beträgt 1.200 Euro und die Summe der Einkaufspreise 950 Euro. Aus dem Differenzbetrag von 250 Euro ist die Umsatzsteuer in Höhe von 39,92 Euro herauszurechnen.
Damit ergibt sich als Bemessungsgrundlage 210,08 Euro. Die Umsatzsteuerschuld beträgt 39,92 Euro. Die Anwendung dieser Vereinfachungsregelung für den Unternehmer lohnt sich nur dann, wenn er kontinuierliche Ein- und Verkäufe unter Anwendung der Differenzbesteuerung tätigt.
Bei einem zeitlichen Auseinanderfall sporadischer Ein- und Verkäufe kann die Anwendung der Vereinfachungsregelung auch nachteilig bezogen auf die eigene Steuerschuld wirken. Beispiel 6: Ein gewerblicher Wiederverkäufer kauft im Jahr 01 drei Gebrauchtgegenstände zu Preisen von 300 Euro für Gegenstand 1, 200 Euro Gegenstand 2 und 400 Euro Gegenstand 3 ein, also insgesamt 900 Euro.
Er verkauft diese Gegenstände in unterschiedlichen Besteuerungszeiträumen. Gegenstand 1 verkauft er für 400 Euro im Jahr 01. Die Gegenstände 2 und 3 werden jeweils im Jahr 02 für 300 Euro und für 500 Euro verkauft. Bei Anwendung der Vereinfachungsregelung im Besteuerungszeitraum 01 ergibt sich ein negativer Differenzbetrag (der mit Null angesetzt wird), so dass keine Steuer zu entrichten ist.
Wann lohnt sich Differenzbesteuerung?
1. Sinn und Zweck der Differenzbesteuerung – Die Differenzbesteuerung stellt eine Ausnahme von der Regelbesteuerung dar und bezweckt vor allem, Wettbewerbsnachteile zu vermeiden, die der gewerbsmäßige Handel mit Gebrauchtgegenständen bis dato im Vergleich zu Privatverkäufen hatte.
Wie hoch ist die Differenzsteuer?
Differenzbesteuerung beim Wiederbeschaffungswert – was heißt das? Differenzbesteuerung bedeutet, dass ein Unternehmer unter bestimmten Voraussetzungen beim Wiederverkauf von gebrauchten Gegenständen weniger Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) abführen muss als die sonst üblichen 19 %, meist nur ca.2,5 %.
Der Unternehmer muss ein gewerbsmäßiger Wiederverkäufer sein, beispielsweise ein Gebraucht- oder Neuwagenhändler. Dieser Unternehmer muss einen beweglichen Gegenstand (z.B. Kraftfahrzeug) für sein Unternehmen kaufen, von dem er keine Vorsteuer geltend machen kann, z.B. weil der Verkäufer eine Privatperson oder ein Kleinunternehmer ist.
Wird dieser bewegliche Gegenstand dann vom Unternehmer weiterverkauft, so muss dieser nicht den kompletten Verkaufspreis der Umsatzsteuer unterwerfen, sondern nur die Differenz zwischen Wiederverkaufspreis und Ankaufspreis – daher kommt auch die Bezeichnung Differenzbesteuerung.
Mit der Differenzbesteuerung soll vermieden werden, dass ein gebrauchter Gegenstand nochmals komplett umsatzversteuert wird und der Händler gegenüber einem privaten Verkäufer schlechter gestellt ist. Der Geschädigte eines unverschuldeten Verkehrsunfalls findet den Begriff der Differenzbesteuerung im Gutachten beim Wiederbeschaffungswert wieder.
Der Wiederbeschaffungswert ist der Betrag, den man bezahlen müsste, um auf dem allgemeinen oder regionalen Markt ein gleichartiges Fahrzeug in einem etwa gleichen Zustand und gleichen Ausstattungsmerkmale zu kaufen. Im Wiederbeschaffungswert ist auch ein prozentualer Ansatz an Umsatzsteuer enthalten.
Junge Fahrzeuge werden überwiegend regelbesteuert, also mit 19 % Umsatzsteuer angeboten. Zwei bis drei Jahre alte Fahrzeuge werden überwiegend differenzbesteuert angeboten. In solch einem Fall kann der Versicherer die im Kaufpreis enthaltene Umsatzsteuer schätzen und abziehen. Dabei hat der Bundesgerichtshof die Schätzung einer Handelsspanne von 15 % akzeptiert (BGH, Urteil vom 09.05.2006, Az. VI ZR 225/05). Die Umsatzsteuer darauf entspricht dann etwa 2,5 % vom Endpreis. Fahrzeuge ab einem Alter von etwa sechs bis acht Jahren findet man überwiegend am Privatmarkt, so dass hier keine Umsatzsteuer anfällt.
Totalschaden und Differenzbesteuerung Beim Totalschaden erhält der Geschädigte von der gegnerischen Haftpflichtversicherung den im Gutachten festgestellten Wiederbeschaffungswert (WBW) abzüglich des Restwerts. Die gegnerische Haftpflichtversicherung reguliert zunächst aber nur netto, d.h.
- Aus dem Wiederbeschaffungswert wird die (Differenz-)Umsatzsteuer heraus gerechnet.
- Weist der nicht vorsteuerabzugsberechtigte Geschädigte dann nach, dass er wieder ein Fahrzeug angeschafft hat, und ist der Preis dieses Fahrzeuges höher als der Brutto-WBW des beschädigten Fahrzeugs, bekommt die zunächst abgezogene (Differenz-)Umsatzsteuer nach erstattet.
Das gilt dies unabhängig davon, ob in dem tatsächlich bezahlten Kaufpreis die Regelumsatzsteuer, eine Differenzsteuer oder gar keine Umsatzsteuer enthalten ist (vgl. BGH, Urteil vom 01.03.2005, AZ. VI ZR 91/04). Allerdings muss der Preis des Ersatzfahrzeugs den im Sachverständigengutachten ausgewiesenen Brutto-WBW entsprechen oder diesen übersteigen.
Für den Sachverständigen heißt das Folgendes: Der Sachverständige legt nach den oben genannten Kriterien fest, welche Umsatzsteuer im WBW enthalten ist. Für den Geschädigten heißt das Folgendes:
Hier verweisen wir auf die Hinweise für das Autohaus. Für den Geschädigten selbst ist es wichtig zu wissen, mit welchem Erstattungsbetrag er rechnen kann. Denn diesen Betrag lässt der Geschädigte in die Kalkulation bei der Ersatzbeschaffung einfließen. : Differenzbesteuerung beim Wiederbeschaffungswert – was heißt das?
Warum gibt es Differenzbesteuerung?
Die Differenzbesteuerung ist beim Handel mit bereits gebrauchten beweglichen körperlichen Gegenständen von Bedeutung. Mit ihr soll vermieden werden, dass beim Wiederverkauf auf den gesamten gebrauchten Gegenstand nochmals in voller Höhe Umsatzsteuer berechnet wird.
- Bei der Differenzbesteuerung unterliegt nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis der Umsatzsteuer.
- Die Differenzbesteuerung kommt nicht zu Anwendung bei Eigennutzung des erworbenen Gegenstandes durch das Unternehmen oder beim Erwerb zu privaten Zwecken.
- Für die Anwendung der Differenzbesteuerung wird vorausgesetzt, dass ein Wiederverkauf vorliegt, der Gegenstand im Gemeinschaftsgebiet erworben wurde und der Verkäufer beim Verkauf an Wiederverkäufer keine Umsatzsteuer schuldet oder dass der Verkäufer unter die Differenzbesteuerung fällt.
Primär ist, dass beim Erwerb keine Umsatzsteuer angefallen ist. Dies ist zum Beispiel bei Erwerben von Privatpersonen, Kleinunternehmen, die nicht zur Umsatzsteuer optiert haben, und Berufsgruppen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, der Fall. Ein Wiederverkäufer ist ein Unternehmer, der gewerblich überwiegend Gebrauchsgegenstände erwirbt und selbst wieder verkauft.
Wie rechnet man Differenzbesteuerung?
Beispielrechnung Differenzbesteuerung: – Ein Gebrauchtwagenhändler erwirbt für 9.000 Euro einen Pkw von einer Privatperson. Der Händler verkauft das Fahrzeug zum Preis von 13.000 Euro an einen Kunden weiter. Wird nun die Differenzbesteuerung angewendet, ergibt sich aus Verkaufs- und Kaufpreis eine Differenz von 4.000 Euro.
Einkaufspreis: | 9.000 Euro |
Verkaufspreis: | 13.000 Euro |
Differenz | 4.000 Euro |
(4000 x 19):119 | |
Umsatzsteuer: | 639 Euro |
Welche Gegenstände fallen unter die Differenzbesteuerung?
Haufe.de Shop Akademie Service & Support Unter die Differenzbesteuerung fallen alle beweglichen körperlichen Gegenstände, mit Ausnahme der Edelsteine und Edelmetalle. Als Edelsteine gelten rohe oder bearbeitete Diamanten sowie (andere) Edelsteine, z.B.
- Rubine, Saphire, Smaragde, und Schmucksteine der Positionen 71.02 und 71.03 des Zolltarifs.
- Synthetische und rekonstituierte Steine rechnen nicht dazu.
- Edelmetalle i.S.d.
- Vorschrift sind Silber, Gold und Platin, einschließlich Iridium, Osmium, Palladium, Rhodium und Ruthenium (aus Positionen 71.06, 71.08, 71.10 und 71.12 des Zolltarifs).
Unter die Differenzbesteuerung fallen jedoch Edelmetalllegierungen und Edelmetallplattierungen sowie aus Edelsteinen oder Edelmetallen hergestellte Gegenstände, z.B. Schmuckwaren, Gold- und Silberschmiedewaren. Außerdem fällt unter diese Besteuerungsform auch der Verkauf von Münzen und Sammlerbriefmarken.
Nach der Zielsetzung der Differenzbesteuerung sollen hierdurch Gebrauchtgegenstände erfasst werden. Letztlich ist aber nicht zu untersuchen, ob es sich bei den Gegenständen tatsächlich um gebrauchte Gegenstände handelt. Vielmehr ist die Zielsetzung regelmäßig deshalb gesichert, weil der Wiederverkäufer aus dem Erwerb der Gegenstände keinen Vorsteuerabzug haben darf.
Denn die Lieferung der Gegenstände an den Händler muss folgende Voraussetzungen erfüllen:
entweder darf für diese Lieferung Umsatzsteuer nicht geschuldet oder nach § 19 Abs.1 UStG nicht erhoben werden, oder für diese Lieferung wurde auch schon die Differenzbesteuerung vorgenommen.
Der Wiederverkäufer muss also untersuchen, ob diese Voraussetzungen im Einzelfall vorliegen. Die Voraussetzungen der ersten Alternative werden erfüllt beim Erwerb von einem
Nichtunternehmer, z.B. von Privatpersonen oder von der öffentlichen Hand, Unternehmer aus dessen nichtunternehmerischem Bereich, z.B. ideeller Bereich eines Vereins, Unternehmer, der mit der Lieferung unter eine der nicht zum Vorsteuerabzug berechtigenden Steuerbefreiungen fällt (z.B. Ärzte oder Versicherungsvertreter, die ihre Fahrzeuge als Nebengeschäft steuerfrei verkaufen), Kleinunternehmer, der die Vorschrift des § 19 Abs.1 UStG (sog. Nullbesteuerung) anwendet.
Die zweite Alternative gilt z.B. für den Fall, in dem ein Händler einen von einem Privatmann erworbenen Gegenstand an einen anderen Händler verkauft, der diesen Gegenstand seinerseits wieder an einen nicht zum Vorsteuerabzug berechtigten Abnehmer weiter liefern will.
Wer kann die Differenzbesteuerung anwenden?
Differenzbesteuerung: Nachweise und Aufzeichnungspflichten Bild: PhotoDisc Inc. Differenzbesteuerung: Bei fehlenden Aufzeichnungen Regelbesteuerung anzuwenden Differenzbesteuerung, das bedeutet, dass bei bestimmten Verkäufen nicht der volle Umsatz umsatzsteuerpflichtig wird, sondern nur die Differenz zwischen Einkaufpreis und Verkaufspreis.
- Aktuell gibt eine Verfügung der Oberfinanzdirektion Niedersachsen Hinweise zu den Aufzeichnungspflichten bei der Differenzbesteuerung und den Folgen, wenn diese nicht beachtet werden.
- Wiederverkäufer dürfen bei beweglichen körperlichen Gegenständen, die sie ohne die Möglichkeit des Vorsteuerabzugs eingekauft haben, die Differenzbesteuerung anwenden (§ 25a UStG).
Das heißt, die Umsatzsteuer wird nur aus der Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis ermittelt. Der Unternehmer hat ein Wahlrecht, er kann für jeden einzelnen Gegenstand die Differenzbesteuerung anwenden oder darauf verzichten (§ 25a Abs.8 UStG). Die OFD Niedersachsen führt aus, welche Aufzeichnungspflichten zu beachten sind und welche Auswirkungen eintreten, wenn die erforderlichen Aufzeichnungen nicht ordnungsgemäß sind.
Was ist der Unterschied zwischen regelbesteuerung und Differenzbesteuerung?
Fallgruppe 2: Verkauf / EU-Geschäft – Für differenzbesteuerte Umsätze gelten die üblichen Steuerbefreiungen – mit Ausnahme der Steuerbefreiung für innergemeinschaftliche Lieferungen (§ Abs.5 Satz 2 UStG, Abschnitt 25a.1. Abs.15 Sätze 3f. Umsatzsteuer-Anwendungserlass).
Was bedeutet Differenzbesteuert bei Ebay?
Was ist Differenzbesteuerung? – Die Differenzbesteuerung ist eine besondere Art der Versteuerung. Mit ihrer Hilfe soll vermieden werden, dass der nicht zum Vorsteuerabzug Berechtigte beim Wiederverkauf entsprechender Waren nochmals Umsatzsteuer in voller Höhe abführen muss.
Ist Differenzbesteuerung Pflicht?
Das LG Hamburg hat mit Beschluss vom 30.03.2020 entschieden, dass auch der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegende Online Händler dazu verpflichtet sind, eine enthaltene Umsatzsteuer bei den Produkten anzugeben. Dies ergehe aus § 1 Abs.2 Nr.1 der Preisangabenverordnung (PAngVO), der grundsätzlich jeden Online Händler verpflichtet, bei der Preisangabe darauf hinzuweisen, dass der Betrag auch die jeweilige Umsatzsteuer enthält.
- Hintergrund Die Antragsgegnerin ist Online Händlerin und bietet Textilien bei eBay an.
- In ihren Angeboten warb sie mit Preisangaben, ohne eindeutig zuordenbar und leicht erkennbar darauf hinzuweisen, ob diese mit einer Umsatzsteuer versehen sind.
- Lediglich mit einem schwer erkennbaren Hinweis im Angebotstext ist klarstellt worden, dass alle Artikel im Shop der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen.
In der Sache ging es folglich um die Frage, ob eine Hinweispflicht zur Umsatzsteuer auch dann besteht, wenn ein Unternehmen lediglich der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegt. Besonderheit der Differenzbesteuerung Zu einer Differenzbesteuerung kommt es immer dann, wenn beim Ersterwerb der Produkte keine Umsatzsteuer angefallen ist und die Produkte später weiterveräußert werden sollen.
Bei der der Differenzsteuer fällt lediglich die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis unter die Umsatzsteuer. Vergleichbarkeit mit der Umsatzsteuer Das LG Hamburg äußerte sich nun zu der Frage, inwiefern die Hinweispflicht zur Umsatzsteuer für Unternehmen gilt, die der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen.
Der Senat wies darauf hin, dass gewerbliche Verkäufer nach § 25a Abs.3 Satz 1 und Abs.5 UStG auf ihre Marge eine Steuer zahlen müssen. Diese stelle ihrer Natur nach ebenfalls eine im Endpreis enthaltene Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer dar. Eine solche werde zwar nicht in der Rechnung ausgewiesen.
Dies ändere aber nichts daran, dass diese Steuer mit der Umsatzsteuer vergleichbar sei. Erkennbarkeit für den Verbraucher Aus dem Grund der Vergleichbarkeit der Besteuerungen müsse für den Käufer stets leicht zu erkennen sein, ob die Preisangabe mit oder ohne Umsatzsteuer versehen worden ist, so die Richter.
Sei dies nicht der Fall, so liege ein Verfügungsanspruch nach § 8 Abs.1 Satz 1 UWG i.V.m. den §§ 3, 3a UWG und § 1 Abs.2 Nr.1, Abs.7 Satz 2 PAngV vor. Da es sich bei § 1 Abs.2 Nr.1, Abs.7 Satz 2 PAngV um Marktverhaltensregelungen im Sinne von § 3a UWG handele, sei eine Abmahnung und eine Aufforderung zur Unterlassung des Verhaltens der Antragsgegnerin auch zu Recht ergangen.
Ungenügender Hinweis auf Differenzbesteuerung Das Gericht äußerte sich ebenfalls zu dem schwer erkennbaren Hinweis auf der Webseite des Online-Shops, dass alle Artikel im Shop der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen. Lediglich unter der Rubrik „Wie sind eure Bürozeiten?” wurde Bezug auf die entsprechenden Preisangaben genommen.
Schwer erkennbar war im Angebotstext beschrieben „Alle Artikel unterliegen der Differenzbesteuerung gem. Paragraph 25a UStG”. Für den Senat war dies nicht ausreichend, denn grundsätzlich sei bei jedem Artikel ein klarer Hinweis auf die Umsatzsteuer zu geben.
- Dies gelte auch, wenn ein Unternehmen der Differenzbesteuerung unterliege.
- Demnach genügen diese Hinweise nicht den Anforderungen des § 1 Abs.2 Nr.1, Abs.7 Satz 2 PAngV.
- Praxistipp Das OLG Hamburg hat im vergangenen Jahr bereits entschieden, dass Portale, die sich an Gewerbetreibende richten, ausdrücklich auf den Umstand der Differenzbesteuerung hinweisen müssen (Urteil vom 19.12.2019, Az.15 U 44/19, juris).
Andernfalls liegt ein Wettbewerbsverstoß vor. Das LG Hamburg hat nun klargestellt, dass Online Händler auch bei Differenzbesteuerung stets eine Hinweispflicht zur Umsatzsteuer haben. Demzufolge ist Online Händlern stets zu empfehlen, Kunden bei jedem Artikel klar und deutlich darauf hinzuweisen, dass in dem angegebenen Preis eine Umsatzsteuer enthalten ist.
Warum wurde 1991 die Differenzbesteuerung eingeführt?
Hier eine Einführung in das Thema der Differenzbesteuerung. Das Whitepaper umfasst die Relevanz der Differenzbesteuerung für den Online-Handel, sowie die Umsetzung auf der Shop-Seite. – Inhaltsübersicht: I) Relevanz der Differenzbesteuerung für den Online-Handel II) Gestaltung der Differenzbesteuerung auf der Shop-Seite III) Rechtliche Begutachtung 1) Voraussetzungen zur Anwendung der Differenzbesteuerung 2) Wirkung bei Gebrauch der Differenzbesteuerung 3) Folgen bei Verwendung der Differenzbesteuerung IV) Fazit zum Thema Differenzbesteuerung I) Relevanz der Differenzbesteuerung 1 Die Differenzbesteuerung bezeichnet eine bestimmte Besteuerungsart für Gebrauchtwaren. Da diese beim Erstverkauf bereits einmalig inklusive Umsatzsteuer in den Verkehr gebracht wurden, hält es der Gesetzgeber nicht für erforderlich, dass die Steuer auch bei jedem weiteren Verkauf in voller(.) ”>Differenzbesteuerung für den Online-Händler § 25 a Umsatzsteuergesetz (UStG) regelt eine besondere Form der Besteuerung in Abweichung zur Regelbesteuerung. Statt auf die Ware selbst ist die Umsatzsteuer lediglich auf die Gewinnmarge des Händlers zu erheben. Die Gewinnmarge ist die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis, weshalb diese Art der Besteuerung auch als „Differenzbesteuerung” bezeichnet wird. Hintergrund ist dabei zum einen die Vermeidung von Doppelbesteuerung, zum anderen der Ausgleich von Wettbewerbsnachteilen für gewerbliche Gebrauchtwarenhändler gegenüber Privaten. II) Gestaltung der Differenzbesteuerung auf der Shop-Seite Macht der Online-Händler von der Möglichkeit der Differenzbesteuerung Gebrauch, muss er bei der Rechnungslegung und der Buchhaltung bestimmte Formerfordernisse beachten. Für die Gestaltung der Shop-Seite ergeben sich daneben aber keine Besonderheiten. Vor allem muss der Händler trotz der Anwendung der Sonderregel seine Preise mit dem Hinweis versehen, dass diese die Umsatzsteuer enthalten. Denn obwohl sie beim Wiederverkauf nicht mehr auf die Ware selbst erhoben wird, fällt sie dennoch an, nämlich auf die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis. Ein Weglassen des Hinweises stellt dann einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung ( PAngV ) dar. Ein solcher ist abmahnfähig und sollte vermieden werden. III) Rechtliche Begutachtung 1) Voraussetzungen zur Anwendung der Differenzbesteuerung Wiederverkäufer Die Anwendung der Differenzbesteuerung ist nur Wiederverkäufern möglich. Also Händlern, die gewerblich überwiegend Gebrauchtgegenstände erwerben und diese, gegebenenfalls nach Instandsetzung, weiterverkaufen. Gebrauchtgegenstände Unter Gebrauchtgegenständen sind bewegliche körperliche Gegenstände zu verstehen, die im Gemeinschaftsgebiet erworben wurden. Für den Verkauf dieser Gegenstände an den Wiederverkäufer darf keine Umsatzsteuer anfallen. Das ist dann der Fall, wenn der Händler sie von:
Einer Privatperson, Juristischen Personen des öffentlichen Rechts, die nicht Unternehmer sind, Unternehmern außerhalb dessen gewerblicher Tätigkeit, Unternehmern, die unter eine Steuerbefreiung fallen, die die Vorsteuer ausschließen, Kleinunternehmern, die sich von der Umsatzsteuer haben befreien lassen oder Einem anderen Wiederverkäufer, der auf die Lieferung ebenfalls die Differenzbesteuerung anwendet,
erworben hat. Die Waren dürfen nicht für den Betrieb des Unternehmens oder zu privaten Zwecken des Händlers gekauft worden sein. Werden solche privaten Gegenstände später in das Unternehmen zum Weiterverkauf eingelegt, greift die Ausnahmeregelung ebenfalls nicht ein.
Ausnahmen Vom Anwendungsbereich ausgeschlossen sind auch Edelsteine und Edelmetalle im Sinne des Zolltarifs. Werden diese aber zu Schmuck weiterverarbeitet, findet die Ausnahmeregelung wieder Anwendung. Waren, die aus Gegenständen hergestellt werden, die ihrerseits der Differenzbesteuerung unterliegen, sind vom Anwendungsbereich ausgenommen.
Dasselbe gilt für Teile von differenzbesteuerten Gegenständen (wie sie beim Ausschlachten eines Gebrauchtwagens entstehen). Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquariate Kunstgegenstände, Sammlungsstücke und Antiquariate können ebenfalls der Differenzbesteuerung unterworfen werden.
Dazu hat der Händler einen entsprechenden Antrag zu stellen, an den er sich für zwei Jahre bindet. Daneben muss er die Gegenstände entweder selbst eingeführt oder sie vom Künstler selbst oder einem anderen Händler erworben haben, der selbst kein Wiederverkäufer ist.2) Wirkung bei Gebrauch der Differenzbesteuerung Bei jedem Verkauf von Waren ist die Umsatzsteuer abzuführen.
Werden körperliche Gegenstände aber mehrfach verkauft, wäre bei jedem dieser Wiederverkäufe erneut Umsatzsteuer fällig. Es käme zu einer Doppel- bzw. Mehrfachbesteuerung. Eine solche wird durch die Differenzbesteuerung verhindert. Wurde für eine Ware bereits einmal in voller Höhe Umsatzsteuer abgeführt, muss bei jedem Wiederverkauf lediglich die Gewinnmarge des Händlers, also die Differenz zwischen Ein- und Verkaufspreis versteuert werden.
Dadurch werden auch Wettbewerbsnachteile für den gewerblichen Wiederverkäufer ausgeglichen. Während der private Verkäufer keine Umsatzsteuer schuldet, wird der gewerbliche Wiederkäufer durch die Differenzbesteuerung so gestellt, als wäre er zum Vorsteuerabzug berechtigt. Er erhält dann wie der private Verkäufer einen wirtschaftlichen Vorteil.
Für die Differenzbesteuerung gilt der allgemeine Steuersatz, also 19 %. Die verminderte Steuer in Höhe von 7 % kann nicht angewendet werden. Bei Gegenständen, die dieser verminderten Steuer unterliegen, kann es dann zu Unterschieden bzgl. der Höhe der fälligen Steuer kommen.
Es sollte daher für jede einzelne verkaufte Ware geprüft werden, ob die Anwendung der Differenzbesteuerung dem Händler tatsächlich einen Kostenvorteil bringt.3) Folgen bei Verwendung der Differenzbesteuerung Dem Händler steht es frei, ob er die Differenzbesteuerung anwendet. Entscheidet er sich dafür, ist er zum Vorsteuerabzug nicht berechtigt.
Daneben darf er in der entsprechenden Rechnung die Umsatzsteuer nicht ausweisen. Tut er es doch, muss er sie auch an das Finanzamt abführen. Die Buchhaltung über die differenzbesteuerten Waren muss er getrennt von der üblichen Buchhaltung führen. Darin muss er den Einkaufs- und Verkaufspreis ausweisen sowie die Bemessungsgrundlage für die Besteuerung.
Das ist die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis abzüglich der in diesem Betrag enthaltenen Umsatzsteuer. So soll der Finanzbehörde eine Überprüfung ermöglicht werden. IV) Fazit zum Thema Differenzbesteuerung Eine Differenzbesteuerung ist nur möglich, wenn für den weiterverkauften Gegenstand bereits einmal in voller Höhe Umsatzsteuer abgeführt wurde.
Um eine doppelte Besteuerung zu vermeiden, muss beim Wiederverkauf dann lediglich die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis (= Marge des Händlers) versteuert werden. Wendet der Händler die Differenzbesteuerung an, muss er innerhalb seiner Buchhaltung die Unterlagen für diese Gegenstände von den restlichen gesondert führen.
Er hat grundsätzlich für jede einzelne Ware den Einkaufs- und Verkaufspreis sowie die Steuerbemessungsgrundlage anzugeben und darf die Umsatzsteuer innerhalb seiner Rechnungen nicht ausweisen. Bzgl. der Preisangaben innerhalb des Online-Shops ändert sich nichts. Der Hinweis auf die Umsatzsteuer („inkl.
MwSt”) muss erfolgen.
Wie viel Steuer zahlt man als Autohändler?
Differenzbesteuerung: Vorteile beim Verkauf von Gebrauchtwagen und Second-Hand-Waren Wer als Händlerin oder Händler Waren verkauft, muss dafür in der Regel Umsatzsteuer bezahlen und diese ans Finanzamt abführen. Der aktuelle Umsatzsteuersatz liegt bei 19 Prozent (Stand: 2022).
Für, die sich auf Gebrauchtwaren spezialisiert haben, gibt es jedoch eine Sonderregelung: die sogenannte Differenzbesteuerung. Diese kann angewendet werden, wenn die Händlerin oder der Händler die gebrauchte Ware von jemandem erworben hat, der oder die für diesen Verkauf keine abführen muss. Das können sein sowie Berufsgruppen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen (zum Beispiel Mediziner/innen), oder auch Privatpersonen.
Die Händlerin oder der Händler gilt in solchen Fällen als Wiederverkäufer/in und kann mit der Differenzbesteuerung Geld sparen. Denn sie oder er muss lediglich für die Differenz zwischen dem Einkaufspreis und dem Verkaufspreis Umsatzsteuer abführen. Besonders für Gebrauchtwagenhändler/innen ist diese Regelung sehr hilfreich, deshalb wird sie auch häufig „Gebrauchtwagenbesteuerung” genannt.
Aber ebenso können beispielsweise Wiederverkäufer/innen von Antiquitäten und Kunstgegenständen sowie Second-Hand-Läden, die Mode anbieten, davon profitieren. Ausgeschlossen von der Differenzbesteuerung sind Edelsteine und Edelmetalle wie Gold und Silber. Der Wiederverkauf der Waren muss nicht in stationären Geschäften erfolgen, die Einkäufe und Verkäufe können auch über das Internet abgewickelt werden.
Ebenso ist eine Versteigerung der Waren mit Blick auf die Differenzbesteuerung erlaubt. Mehr zum Handel über Onlineportale und Steuern und erfahren Sie in unserem Artikel,
Was bedeutet kein Ausweis von MWST Differenzbesteuerung?
c. Das Problem bei der Differenzbesteuerung – § 25a Umsatzsteuergesetz: – Bei Differenzbesteuerung darf die Umsatzsteuer in der Rechnung nicht gesondert ausgewiesen werden. Überdies kann die bezahlte Differenzsteuer vom gewerblichen Käufer des der Differenzbesteuerung unterfallenden Wiederverkäufers nicht als Vorsteuer geltend gemacht werden.
Weiterführende Informationen zur Differenzbesteuerung gibt die IHK München in einem Merkblatt. Die vorgenannte Problematik zur Kleinunternehmerregelung begegnet dem Online-Händler nicht bei der Differenzbesteuerung, denn: Hinsichtlich der Angabe ”inkl. MwSt.” hatte das LG Hamburg (Urteil vom 11.10.2011, 416 HKO 86/11) nämlich ausdrücklich darauf hingewiesen, dass der Hinweis auf die inkludierte Umsatzsteuer erfolgen muss,
Bei der Differenzbesteuerung enthält der Preis die Umsatzsteuer, aber wird hier eben nur die Differenz zwischen Einkaufs- und Verkaufspreis versteuert. Es darf aber kein Ausweis der Umsatzsteuer in der Rechnung des der Differenzbesteuerung unterliegenden Verkäufers erfolgen.
Zu beachten ist hierbei sodann das Irreführungspotential gegenüber einem gewerblichen Käufer, der bei der Angabe ”inkl. MwSt.” davon ausgehen wird, dass die volle gesetzliche Umsatzsteuer im Preis enthalten ist und daher im Rahmen des Vorsteuerabzugs geltend gemacht werden könnte. Um diese Irreführung auszuschließen, muss im Falle der Differenzbesteuerung auf selbiges hingewiesen werden, sowie darauf, dass auf der Rechnung keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird.
Hinweis: Wird ausschließlich an Verbraucher veräußert, kommen keine Irreführungsgesichtspunkte zum Tragen, da allenfalls gegenüber (zum Vorsteuerabzug berechtigte) Unternehmer in relevanter Weise über die Angabe „inkl. MwSt.” getäuscht werden können. Update vom 28.05.2020: Genau eine solche relevante Irreführung hat das OLG Hamburg auch angenommen! Das OLG Hamburg hat mit Urteil vom 19.12.2019 (Az.: 15 U 44/19) entschieden, dass Online-Händler bei Angeboten, die der Differenzbesteuerung nach § 25a UStG unterliegen, klar und eindeutig über diesen Umstand aufklären müssen, wenn sich die Angebote nicht ausschließlich an Verbraucher richten.
Der Hinweis, dass der genannte Preis die Umsatzsteuer enthält („inkl. MwSt.”) allein sei in solchen Fällen nicht ausreichend. Update vom 14.10.2020: Auch das LG Hamburg hat entschieden (Beschluss vom 30.03.2020, Az.: 327 O 84/20), dass ein der Differenzbesteuerung unterliegender Online-Händler verpflichtet ist, den nach der Preisangabenverordnung bestehenden Hinweis aufzunehmen, wonach der Artikelpreis die gesetzliche Umsatzsteuer enthält.
Zwischenfazit: Bei der Differenzbesteuerung hat bei der Preisangabe der Hinweis ”inkl. MwSt.” bzw. ”inkl. USt.” nach der Rechtsprechung des LG Hamburg zu erfolgen. Nach dem OLG Hamburg muss zudem klar und eindeutig darüber aufgeklärt werden, wenn eine Differenzbesteuerung vorliegt (zumindest dann, wenn das Angebot sich nicht ausschließlich an Verbraucher richtet).
Die Angabe ”inkl. MwSt.” bzw. ”inkl. USt.” haben Differenzbesteuerte beim Preis anzugeben;Differenzbesteuerte müssen transparent auf die Differenzbesteuerung hinweisen, sowie darauf, dass keine Ausweisung der Umsatzsteuer auf der Rechnung erfolgt.
Was ist die Differenzbesteuerung bei Silbermünzen?
Beste Preise für Silbermünzen aus aller Welt. Das Tauziehen zwischen US-amerikanischen Kleinanlegern und milliardenschweren Hedgefonds rund um Silber hat dazu geführt, dass das weiße Metall auch hierzulande wieder stärker in den Mittelpunkt gerückt ist.
- Gilt als „kleiner Bruder von Gold” und ist auch in Deutschland bei Anlegern beliebt, allerdings beträgt der Silberanteil am Edelmetallportfolio der meisten Investoren wohl nur rund 10 bis 20 Prozent.
- Denn die große Schwankungsbreite beim Silberpreis schreckt viele Anleger ab, die auf Sicherheit bedacht sind.
Zudem machen viele Edelmetallfreunde bis heute einen großen Bogen um Silber, weil das weiße Metall mit der vollen Mehrwertsteuer von 19 Prozent belegt wird. Ein Silber-Investment müsste also rechnerisch um diesen Prozentsatz steigen, um überhaupt Rendite abzuwerfen.
- Es gibt allerdings eine unkomplizierte und darüber hinaus völlig legale Möglichkeit, Silber möglichst nah am aktuellen Weltmarktpreis zu kaufen.
- Hierbei handelt es sich um die so genannte „Differenzbesteuerung”.
- Dieses Verfahren hat sich für Edelmetallhändler in Deutschland seit dem Jahr 2014 zu einer beliebten Möglichkeit entwickelt, den finalen Steueraufschlag für den Endkunden so gering wie möglich zu halten.
Als im Jahr 2014 die Mehrwertsteuer für Silbermünzen von sieben auf 19 Prozent erhöht wurde, stellte die Degussa Goldhandel unverzüglich auf das neue Besteuerungsverfahren um und kann seinen Kunden deshalb bis heute absolut konkurrenzfähige Preise für Silbermünzen zu Anlagezwecken anbieten.
- Bei der Differenzbesteuerung wird lediglich die Differenz zwischen dem Einkaufspreis einer Silbermünze und dem Verkaufspreis besteuert – bei der Regelbesteuerung wird der vollständige Einkaufspreis mit einem Aufschlag von 19 Prozent belegt.
- Dieses Vorgehen ist bei Silbermünzen möglich, welche aus dem Nicht-EU-Ausland importiert wurden oder von Privatpersonen angekauft worden sind.
Außerdem können Händler den Steuervorteil für Produkte weitergeben, welche sie von anderen Händlern erhalten haben, die auch die Differenzbesteuerung anwenden. Für den Edelmetallhändler bedeutet dieses Verfahren einen höheren Bürokratieaufwand, weil die Bestände zwischen Differenzbesteuerung und Regelbesteuerung getrennt werden müssen.
- Die Degussa Goldhandel nimmt diesen Aufwand jedoch gern in Kauf, um für die Kunden den günstigsten Verkaufspreis zu erzielen.
- Durch die Differenzbesteuerung können die meisten modernen Silberanlagemünzen äußerst nah am aktuellen Rohstoffpreis verkauft werden, darunter beispielsweise das, der und neuerdings auch die Britannia aus Großbritannien.
Diese drei Länder liegen außerhalb der EU. Beliebt sind zudem der, und aus Australien und der Panda aus China. Einzig der Wiener Philharmoniker kann nicht differenzbesteuert verkauft werden – es sei denn, er wird über Dritthändler aus dem Nicht-EU-Ausland zurück in die EU importiert.
Für Silberbarren ist diese attraktive Besteuerungsform nicht möglich – es gibt allerdings ein völlig legales Schlupfloch, mit dem Silberanleger auch größere Mengen an Silber in Form von Barren differenzbesteuert kaufen können: Einzelne Barrentypen werden in Form von Münzbaren geprägt. Sie erhalten also einen Nennwert und sind damit offizielles Zahlungsmittel des Ausgabelandes.
Sie gelten vor dem Gesetz als Münzen und können deshalb auch differenzbesteuert verkauft werden. Durch die Differenzbesteuerung ist Silber eine vollwertige Alternative zu Gold in einem ausgewogenen Edelmetallportfolio. Silber hat im Vergleich zu Gold noch deutlich stärkeres Aufholpotenzial und ist von seinen historischen Höchstständen weit entfernt.
- Das weiße Metall hat zudem im vergangenen Jahr gezeigt, dass es in der Lage ist, Gold und andere Edelmetalle im Hinblick auf die Rendite weit hinter sich zu lassen.
- Und die vergangenen Wochen haben eindrucksvoll deutlich gemacht, welche Dynamik im Silbermarkt steckt.
- Wenn Anleger auf differenzbesteuert Münzen setzen, können sie sofort von steigenden Silberpreisen profitieren und ihre Rendite optimieren.
: Beste Preise für Silbermünzen aus aller Welt.
Was bedeutet Differenzbesteuerung für den Verkäufer?
Bei der Differenzbesteuerung wird beim Kauf keine Mehrwertsteuer ausgewiesen, damit ist auch keine Vorsteuer geltend zu machen. Beim Verkauf ist nur für die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis Mehrwertsteuer abzuführen.
Was heißt Differenzbesteuert Auto?
Haufe.de Shop Akademie Service & Support Bei Gebrauchtwagen kann die sog. Differenzbesteuerung zur Anwendung kommen, wenn der Händler ein Kraftfahrzeug beispielsweise von einer Privatperson – ohne Vorsteuerabzug – in Zahlung nimmt und wieder veräußert.
Wie buche ich eine Rechnung mit Differenzbesteuerung?
So kontieren Sie richtig! – Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. Begünstigt sind nur Wiederverkäufer, die mit beweglichen Wirtschaftsgütern handeln. Voraussetzung ist, dass die Gegenstände ohne Vorsteuerabzug erworben wurden, um sie anschließend wieder zu verkaufen.
Bei Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten kann die Differenzbesteuerung auch dann angewendet werden, wenn diese vom Unternehmer selbst aus Drittländern eingeführt werden oder wenn er die Kunstgegenstände mit Umsatzsteuer vom Künstler selbst oder von einem anderen Unternehmer erworben hat, der nicht Wiederverkäufer ist.
Bei der Veräußerung bucht der Unternehmer den Erlös in Höhe des Einkaufspreises auf das Konto ”Erlöse Differenzbesteuerung ohne USt” 8220 (SKR 03) bzw.4220 (SKR 04) und den darüber hinausgehenden Differenzbetrag auf das Konto ”Erlöse Differenzbesteuerung 19 % USt” 8240 (SKR 03) bzw.4240 (SKR 04).
Was bedeutet Fahrzeug ist Differenzbesteuert?
Kann die Differenzbesteuerung auch bei der Kleinunternehmerregelung angewendet werden? – Kleinunternehmer sind bis zu einer Umsatzgrenze von 22.000 Euro pro Jahr von der Umsatzsteuer befreit. Deshalb werden Kleinunternehmer beim Verkauf eines Fahrzeugs an einen gewerblichen Händler in der Regel wie Privatpersonen behandelt, die Anwendung der Differenzbesteuerung ist nicht möglich.
- Eine Ausnahme ist jedoch möglich, falls der Kleinunternehmer selbst Kfz-Händler ist.
- Dann kann die Differenzbesteuerung angewendet werden, falls der Kleinunternehmer Fahrzeuge von Privatpersonen aufkauft und weiterverkauft.
- Vorteil: Es wird nicht der gesamte Preis des Fahrzeugs als Umsatz gezählt (dann wären die o.g.22.000 Euro Umsatz pro Jahr sehr schnell erreicht), sondern nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis.
Ein Kfz-Händler hat so die Möglichkeit, seinen Handel zunächst im kleinen Rahmen und als Kleinunternehmer aufzuziehen, die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer wird erst dann erreicht, wenn mehr als 22.000 Euro an Differenz erwirtschaftet werden. Allerdings sollten sich Unternehmer dieser Art auf Prüfungen durch das Finanzamt einstellen, da oft bezweifelt wird, ob die Voraussetzungen für die Differenzbesteuerung wirklich vorlagen.
Was bedeutet Differenzbesteuerung für den Verkäufer?
Die Differenzbesteuerung ist beim Handel mit bereits gebrauchten beweglichen körperlichen Gegenständen von Bedeutung. Mit ihr soll vermieden werden, dass beim Wiederverkauf auf den gesamten gebrauchten Gegenstand nochmals in voller Höhe Umsatzsteuer berechnet wird.
Bei der Differenzbesteuerung unterliegt nur die Differenz zwischen Einkaufspreis und Verkaufspreis der Umsatzsteuer. Die Differenzbesteuerung kommt nicht zu Anwendung bei Eigennutzung des erworbenen Gegenstandes durch das Unternehmen oder beim Erwerb zu privaten Zwecken. Für die Anwendung der Differenzbesteuerung wird vorausgesetzt, dass ein Wiederverkauf vorliegt, der Gegenstand im Gemeinschaftsgebiet erworben wurde und der Verkäufer beim Verkauf an Wiederverkäufer keine Umsatzsteuer schuldet oder dass der Verkäufer unter die Differenzbesteuerung fällt.
Primär ist, dass beim Erwerb keine Umsatzsteuer angefallen ist. Dies ist zum Beispiel bei Erwerben von Privatpersonen, Kleinunternehmen, die nicht zur Umsatzsteuer optiert haben, und Berufsgruppen, die nicht der Umsatzsteuer unterliegen, der Fall. Ein Wiederverkäufer ist ein Unternehmer, der gewerblich überwiegend Gebrauchsgegenstände erwirbt und selbst wieder verkauft.
Wie bucht man Rechnungen mit Differenzbesteuerung?
So kontieren Sie richtig! – Bei der Differenzbesteuerung gemäß § 25a UStG ist die Umsatzsteuer nur für den Unterschied zwischen An- und Verkaufspreis zu zahlen. Begünstigt sind nur Wiederverkäufer, die mit beweglichen Wirtschaftsgütern handeln. Voraussetzung ist, dass die Gegenstände ohne Vorsteuerabzug erworben wurden, um sie anschließend wieder zu verkaufen.
Bei Kunstgegenständen, Sammlungsstücken und Antiquitäten kann die Differenzbesteuerung auch dann angewendet werden, wenn diese vom Unternehmer selbst aus Drittländern eingeführt werden oder wenn er die Kunstgegenstände mit Umsatzsteuer vom Künstler selbst oder von einem anderen Unternehmer erworben hat, der nicht Wiederverkäufer ist.
Bei der Veräußerung bucht der Unternehmer den Erlös in Höhe des Einkaufspreises auf das Konto ”Erlöse Differenzbesteuerung ohne USt” 8220 (SKR 03) bzw.4220 (SKR 04) und den darüber hinausgehenden Differenzbetrag auf das Konto ”Erlöse Differenzbesteuerung 19 % USt” 8240 (SKR 03) bzw.4240 (SKR 04).
Wie hoch ist die Differenzbesteuerung bei KFZ?
Beispielrechnung Differenzbesteuerung: – Ein Gebrauchtwagenhändler erwirbt für 9.000 Euro einen Pkw von einer Privatperson. Der Händler verkauft das Fahrzeug zum Preis von 13.000 Euro an einen Kunden weiter. Wird nun die Differenzbesteuerung angewendet, ergibt sich aus Verkaufs- und Kaufpreis eine Differenz von 4.000 Euro.
Einkaufspreis: | 9.000 Euro |
Verkaufspreis: | 13.000 Euro |
Differenz | 4.000 Euro |
(4000 x 19):119 | |
Umsatzsteuer: | 639 Euro |