Erwerbstätige im Sinne der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO)-Definition sind Personen im Alter von 15 Jahren und mehr, die mindestens eine Stunde in der Woche gegen Entgelt irgendeiner beruflichen Tätigkeit nachgehen beziehungsweise in einem Arbeitsverhältnis stehen ( Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ) oder selbstständig ein Gewerbe, einen freien Beruf, ein Handwerk oder eine Landwirtschaft betreiben oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Familienmitgliedes mitarbeiten, ohne dafür Lohn oder Gehalt zu beziehen.
Einbezogen sind ferner Soldatinnen und Soldaten und Personen in Freiwilligendiensten. Als Erwerbstätige gelten auch Personen, die vorübergehend nicht arbeiten, sofern sie formell mit ihrem Arbeitsplatz verbunden sind (zum Beispiel Urlaub, Krankheit, Streik, Aussperrung, Mutterschafts- und Elternurlaub, Schlechtwettergeld und so weiter).
Die Bedeutung des Ertrages der Tätigkeit für den Lebensunterhalt ist hierbei irrelevant. Die ILO-Definition wird in verschiedenen Statistiken zur Erwerbstätigkeit verwendet.
Was bedeutet erwerbstätig zu sein?
Laut Definition der International Labour Organization (ILO) sind Erwerbstätige Personen ab 15 Jahren, die gegen Entgelt oder im Rahmen einer selbstständigen Tätigkeit arbeiten oder unbezahlt in einem Familienbetrieb mithelfen, unabhängig vom zeitlichen Umfang.
Ist man als Arbeitnehmer erwerbstätig?
Erwerbstätige sind nach dem Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen alle zivilen Erwerbspersonen, also Personen, die als Arbeitnehmer oder Selbständige beziehungsweise mithelfende Familienangehörige eine auf wirtschaftlichen Erwerb gerichtete Arbeit ausüben.
Die Gruppe der Erwerbspersonen setzt sich aus den Erwerbstätigen und den (sofort verfügbaren) Erwerbslosen zusammen. Nach Definition der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) zählen zu den Erwerbstätigen alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in einem Arbeitsverhältnis stehen (Arbeitnehmer) oder selbständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben (Selbständige, Unternehmer ) oder als mithelfende Familienangehörige im Betrieb eines Verwandten mitarbeiten.
Personen, die lediglich eine geringfügige Tätigkeit ( Mini-Job ) ausüben oder als Aushilfe nur vorübergehend beschäftigt sind, zählen ebenso als Erwerbstätige wie auch Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen.
Wer ist in Deutschland erwerbstätig?
Karten – Erwerbstätige 44,9 Millionen Erwerbstätige sind alle in Deutschland gemeldeten Personen über 15 Jahre, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit.
- Zwischen 2010 und 2020 liegt die gemittelte Entwicklung der Erwerbstätigen in Deutschland bei jährlich plus 0,9 Prozent.
- Der Anstieg verteilt sich auf weite Teile Deutschlands, wobei die westdeutschen Länder und der Großraum Berlin die stärksten Anstiege verzeichnen.
- Im Jahr 2020 ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland jedoch erstmals seit 2005 im Vergleich zum Vorjahr um rund 370.000 Erwerbstätige gesunken.
Grund dafür ist die Covid-19-Pandemie.
Datenbasis: | Laufende Raumbeobachtung des BBSR; Arbeitskreis Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder |
Geometrische Grundlage: | VG250 (Kreise), 31.12.2020 © GeoBasis-DE/BKG |
Bearbeitung: | R. Berrisch, T. Pirsig (BBSR) |
Erwerbstätige sind gemäß Definition der internationalen Arbeitsorganisationen alle inländischen, also in Deutschland gemeldeten Personen über 15 Jahre, die eine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben, unabhängig von der Dauer der tatsächlich geleisteten oder vertragsmäßig zu leistenden Arbeitszeit und unabhängig davon, ob sie die Tätigkeit im In- oder Ausland ausüben.
- Hierzu zählen sowohl Selbstständige als auch sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Beamtinnen und Beamte, Soldatinnen und Soldaten, Personen in Freiwilligendiensten sowie mithelfende Familienangehörige in Familienbetrieben.
- Der Arbeitskreis Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder berechnet einmal jährlich die Anzahl der erwerbstätigen Personen am Arbeitsort auf Kreisebene.
Im Jahr 2020 gab es danach 44,9 Millionen Erwerbstätige in Deutschland. Seit 2010 ist die Anzahl um 3,8 Millionen Erwerbstätige gestiegen. Das entspricht einer gemittelten Entwicklung von 0,9 Prozent pro Jahr. Die westdeutschen Bundesländer und der Großraum Berlin verzeichnen die stärksten Anstiege.
Im Jahr 2020 ist die Zahl der Erwerbstätigen in Deutschland jedoch erstmals seit 2005 im Vergleich zum Vorjahr um rund 370.000 Erwerbstätige gesunken. Grund dafür ist die Covid-19-Pandemie. Sehr hohe jährliche Zuwächse von 2,2 bis 2,7 Prozent haben Kreise mit Standorten großer Unternehmen in Oberbayern und Niedersachsen.
Ostdeutsche Landkreise in peripheren Regionen haben dagegen Erwerbstätige verloren. Dasselbe trifft auf Teile der altindustriell geprägten Kreise in Westdeutschland zu, die im strukturellen Wandel stehen. Neben dem Ruhrgebiet haben auch einige Kreise in Rheinland-Pfalz und dem Saarland Erwerbstätige verloren.
- Der stärkste prozentuale Rückgang der Erwerbstätigenzahl pro Jahr ist in einigen Kreisen Thüringens festzustellen.
- Die Zunahme der erwerbstätigen Personen resultiert zum einen aus dem Anstieg der abhängigen Beschäftigung aufgrund der im Betrachtungszeitraum anhaltend guten Konjunktur.
- Zum anderen sind immer mehr Mütter mit kleinen Kindern erwerbstätig.
Nicht zuletzt stellt der öffentliche Dienst wieder vermehrt ein.
Datenbasis: | Laufende Raumbeobachtung des BBSR; Arbeitskreis Erwerbstätigenrechnung des Bundes und der Länder |
Geometrische Grundlage: | VG250 (Kreise), 31.12.2020 © GeoBasis-DE/BKG |
Bearbeitung: | R. Berrisch, T. Pirsig (BBSR) |
Karten – Erwerbstätige
Ist man mit einem 450 € Job erwerbstätig?
Erwerbstätigkeit – Definitionen – Die Internationale Arbeitsorganisation (Englisch: International Labour Organisation ) ist eine im Jahr 1919 gegründete Sonderorganisation der Vereinten Nationen. Ihre Aufgabe ist die Förderung sozialer Gerechtigkeit, der Menschenrechte und Arbeitsrechte.
- Die ILO geht vom Konzept der so genannten Erwerbspersonen aus.
- Dieser Oberbegriff umfasst sowohl die Erwerbstätigen als auch die sofort verfügbaren Erwerbslosen,
- Letztere sind Personen im Alter zwischen 15 und 74 Jahren, die zwar nicht erwerbstätig sind, jedoch aktiv nach einer Tätigkeit suchen.
- Die Definition der ILO zur Beschreibung von Erwerbstätigkeit beziehungsweise Erwerbstätigen stützt sich auf das so genannte Labour-Force-Konzept (zu Deutsch in etwa: „Arbeitskräftekonzept”) und deckt sich im Wesentlichen mit dem oben verwendeten Begriff der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung.
Nach der ILO gehören alle Personen zu den Erwerbstätigen, die mindestens 15 Jahre alt sind und mindestens eine Stunde pro Woche gegen Bezahlung einer Arbeit nachgehen, Demzufolge zählt die ILO Personen in einem Arbeitsverhältnis sowie Personen, die selbstständig ein Gewerbe oder eine Landwirtschaft betreiben, als Erwerbstätige.
- Hinzu kommen Familienangehörige, die im Betrieb eines Verwandten (auch ohne individuelle Bezahlung) mitarbeiten.
- Darüber hinaus sind nach der Definition der ILO weder die Bedeutung des Ertrags aus der Erwerbstätigkeit für den Lebensunterhalt noch die tatsächlich geleistete oder vertragsmäßig vereinbarte Arbeitszeit entscheidende Kriterien für eine Zuordnung zu den Erwerbstätigen.
Daher zählen auch Personen in Mini-Jobs, das heißt die lediglich einer geringfügigen Tätigkeit nachgehen, Beschäftigte in vorübergehenden Aushilfetätigkeiten sowie Personen, die einem Ein-Euro-Job nachgehen, zu den Erwerbstätigen. Ferner gelten der internationalen Praxis folgend Personen mit festen Bindungen zu einem Arbeitgeber auch dann zu den Erwerbstätigen, wenn sie (vorübergehend) nicht arbeiten.
Hierzu gehören etwa Personen in Mutterschutz oder Elternzeit, deren zugrundeliegendes Arbeitsverhältnis von der Unterbrechung ihrer Tätigkeit unberührt bleibt. Ferner berücksichtigt das Labour-Force-Konzept in Abgrenzung zu den Armed Forces, das heißt den militärischen Streitkräften, Personen in Kasernen sowie darüber hinaus auch Personen in Haftanstalten, Klöstern und ähnlichem nicht als Erwerbspersonen.
Es stellt daher lediglich auf die zivilen, in Privathaushalten lebenden Erwerbspersonen ab. Die Klassifizierungen der ILO lassen sich folgendermaßen zusammenfassen:
Erwerbspersonen
Erwerbstätige ; das heißt unselbstständige Arbeitnehmer, selbstständige Unternehmer oder Arbeitgeber im eigenständigen Gewerbe, in freien Berufen oder in eigenständigen Landwirtschaftsbetrieben sowie mithelfende Familienangehörige (auch ohne Bezahlung). Erwerbslose
Nichterwerbspersonen ; das heißt insbesondere Schulpflichtige, Arbeitsunfähige und Jugendliche in einer NEET-Situation (Abkürzung für: Not in Education, Employment or Training ).
Wer ist nicht erwerbstätig?
Page 2 – Hinweis: Die Informationen dieser Website beziehen sich auf die ESF-Förderperiode 2014-2020. Die Website steht bis auf Weiteres noch zur Verfügung, sie wird jedoch seit dem 30.06.2021 nicht mehr aktualisiert. Unter dem Begriff Nichterwerbspersonen werden Menschen im erwerbsfähigen Alter verstanden, die keinem Erwerb nachgehen und auch nicht in den amtlichen Statistiken zur gemeldeten Erwerbslosigkeit als arbeitsuchend erfasst sind.
- Sie zählen also statistisch gesehen weder zu den Erwerbstätigen noch zu den Erwerbslosen und werden häufig als „inaktive Erwerbsbevölkerung” bezeichnet.
- Im Jahr 2019 gehörten in Deutschland mehr als 11,1 Mio.15-64-jährige Menschen zur inaktiven Bevölkerung: über 6,6 Mio.
- Frauen und rund 4,5 Mio.
- Männer ().
Zur Gruppe der Nichterwerbspersonen gehören u.a. Schüler/innen, Auszubildende, Studierende, (früh-)verrentete Personen, Hausfrauen und -männer oder Personen, die arbeits- bzw. berufsunfähig sind sowie, je nach Aufbau der jeweiligen Statistik, Teilnehmende von arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen, sofern diese Maßnahme keine Erwerbstätigkeit ist, und Personen in Fort- und Weiterbildung.
- Etwa ein Viertel aller Nichterwerbspersonen hat eine amtlich festgestellte Erwerbsminderung bzw.
- Schwerbehinderung.
- Außerdem sind die Nichterwerbspersonenanteile von Menschen mit Migrationshintergrund höher als derjenigen ohne Migrationshintergrund.
- Weiter gehören verheiratete Frauen im mittleren Lebensalter sehr häufig zu den Nichterwerbspersonen ().
Mit Ausnahme der in Ausbildung befindlichen Personen, bei denen Frauen und Männer annähernd gleich verteilt sind, zählen Frauen in erheblich größerem Umfang zu den Nichterwerbspersonen. So werden in der europäischen Arbeitskräfteerhebung für das Jahr 2019 für die 25-64-Jährigen 20,4 Prozent der Frauen und 10,9 Prozent der Männer als Nichterwerbspersonen ausgewiesen.
In der Altersgruppe der 25-49-Jährigen zählten 2019 17,1 Prozent der Frauen und 7,3 Prozent der Männer zu den Nichterwerbspersonen. In einer Altersgruppe, in der Erwerbstätigkeit als zentraler Lebensinhalt zu erwarten wäre, zählt also fast jede sechste Frau zu den Nichterwerbspersonen – also weder zu den Erwerbstätigen noch zu den Erwerbslosen.
Das trifft aber im Durchschnitt nur auf jeden 13. Mann zu (). Der Hauptgrund für den hohen Anteil weiblicher Nichterwerbspersonen sind persönliche oder familiäre Verpflichtungen, insbesondere die Betreuung von Kindern und/oder pflegebedürftigen Angehörigen.
- Während von den 25-64-jährigen weiblichen Nichterwerbspersonen im Jahr 2019 29 Prozent aufgrund von Familien-/Betreuungspflichten „inaktiv” waren, traf das nur auf 2,9 Prozent der Männer zu.
- Die „Betreuung von Kindern oder erwerbsunfähigen Erwachsenen” als Grund für Inaktivität lag 2019 bei 20,9 Prozent der Frauen vor (Männer: 1,7 Prozent) und „Andere familiäre oder persönliche Verantwortungsbereiche” bei 8 Prozent der Frauen (Männer: 1,2 Prozent).
Männer dieses Alters zählten 2019 hauptsächlich wegen einer Krankheit oder Behinderung (25,4 Prozent; Frauen 16) oder Aus-/Fortbildung (25,4 Prozent; Frauen 13,7) zu den Nichterwerbspersonen (). In Verbindung mit dem Nichterwerbspersonen-Konzept sind die Stichworte „Stillen Reserve” und „Unterbeschäftigung” relevant.
- Die Personengruppen bei diesen Konzepten überschneiden sich, sind aber nicht deckungsgleich.
- Je nach Forschungsansatz wird die „Stille Reserve” unterschiedlich definiert und erfasst.
- Zur Stillen Reserve oder in die Kategorie „Unterbeschäftigung” können beispielsweise auch Teilzeit- und/oder geringfügig Beschäftigte zählen, die eigentlich eine Vollzeitbeschäftigung annehmen möchten, aber keine finden, oder z.B.
durch familiäre Verpflichtungen momentan nicht ausüben können. Dies trifft sehr viel häufiger auf Frauen und insbesondere Mütter von kleinen Kindern zu, wodurch deren Erwerbsquote am niedrigsten ist. Viele von ihnen sind also Nichterwerbspersonen. Bei Vätern ist die Situation entgegengesetzt: Sie haben die höchsten Erwerbsquoten und zählen sehr selten zu den Nichterwerbspersonen.
Warum jemand zur „Stillen Reserve” zählt, kann unterschiedliche Gründe haben und hängt auch davon ab, wie sie definiert und erhoben wird. Beim IAB-Konzept der „Stillen Reserve im engeren Sinne” werden Personen ausgeklammert, die sich in arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen befinden, und auch solche, die sich bisher ausschließlich Betreuungs- und Pflegeaufgaben widmen.
In diesem Zusammenhang wird häufig die Verfügbarkeit als Maßstab gesetzt. So steht z.B. ein Teil der Nichterwerbspersonen dem Arbeitsmarkt nicht sofort zur Verfügung, auch wenn er oder sie prinzipiell an einer Erwerbstätigkeit interessiert wäre. Verfügbarkeit wird häufig danach bemessen, ob jemand innerhalb der nächsten zwei Wochen eine Tätigkeit aufnehmen könnte.
In Bezug auf Gleichstellungsaspekte ist relevant, ob die Verfügbarkeit eine Selbstauskunft ist oder von einer Behörde zugeschrieben wird. So werden beispielsweise Alleinerziehende mit Kleinkindern häufig als nicht verfügbar eingestuft, auch wenn sie es selbst anders einschätzen würden. Je nach Erhebung zählt eine Person dann entweder zur Stillen Reserve oder aber zu den Nichterwerbspersonen.
Im des Bundes für den Europäischen Sozialfonds in der Förderperiode 2014–2020 wird im Zusammenhang mit der Mobilisierung von Erwerbspotential konkret auf weibliche Nichterwerbspersonen Bezug genommen: „Dennoch existiert nach wie vor eine große sog. „stille Reserve” bei Frauen (aber auch bei Männern, wenn auch nicht in einem so großen Ausmaß wie bei den Frauen).
Ist ein Azubi ein Erwerbstätiger?
Erwerbstätige alle Arbeitnehmer (Arbeiter, Angestellte, Auszubildende, Beamte, Soldaten, mithelfende Familienangehörige) in einem Arbeitsverhältnis, die Selbstständigen und die Angehörigen der freien Berufe. Nach ihrer Stellung im Beruf werden Selbstständige und mithelfende Familienangehörige von den abhängigen Erwerbstätigen unterschieden, zu denen Arbeiter, Angestellte, Beamte und Auszubildende gezählt werden.
Dem gegenüber sind sozialversicherungspflichtig Beschäftigte alle Arbeiter, Angestellten und Auszubildende, die in der gesetzlichen Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung pflichtversichert sind. Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag.6.
Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung 2016. : Erwerbstätige
Was zählt alles zur Erwerbstätigkeit?
Erwerbstätige sind alle Personen, die einer oder mehreren Erwerbstätigkeiten nachgehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob bzw. inwieweit aus der jeweiligen Erwerbstätigkeit der Lebensunterhalt bestritten wird. Erwerbstätige sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Selbstständige, Freiberufler, Mitarbeiter in der Landwirtschaft, Aushilfen, so genannte ”mithelfende Familienangehörige” sowie Soldaten und Zivildienstleistende.
Ist man als Rentner erwerbstätig?
Mehr als ein Viertel der Rentnerinnen und Rentner haben ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1 000 Euro
- Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Rente aus Altersgründen von 16,6 Millionen im Jahr 2011 auf 17,6 Millionen im Jahr 2021 gestiegen
- 12,9 % der 65- bis 75-Jährigen sind erwerbstätig
- 589 000 Menschen erhielten im Dezember 2021 Grundsicherung im Alter
WIESBADEN – Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung soll Rentnerinnen und Rentner mit einer einmaligen Energiepreispauschale unterstützen. Im Fokus sind vor allem diejenigen mit geringeren Einkommen. Im Jahr 2021 hatten 4,9 Millionen Rentnerinnen und Rentner ein persönliches monatliches Nettoeinkommen von unter 1 000 Euro, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mit.
- Das entspricht einem Anteil von 27,8 % der Rentenbeziehenden.
- Bei Frauen liegt dieser Anteil deutlich höher: 38,2 % der Rentnerinnen hatten ein Nettoeinkommen von unter 1 000 Euro, dagegen nur 14,7 % der Rentner.
- Insgesamt bezogen 2021 17,6 Millionen Menschen in Deutschland aus Altersgründen eine Rente, zehn Jahre zuvor gab es nur 16,6 Millionen Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher.
Auch der Anteil der Rentnerinnen und Rentner an der Bevölkerung in Privathaushalten ist gestiegen: von 20,9 % im Jahr 2011 auf 21,4 % im Jahr 2021. Knapp 13 % der Seniorinnen und Senioren sind erwerbstätig Für immer mehr über 65-Jährige ist die Erwerbstätigkeit eine wichtige Einkommensquelle – nicht nur weil das Renteneintrittsalter seit 2012 bis 2031 stufenweise von 65 auf 67 Jahre steigt.
- Schon jetzt sind ältere Menschen deutlich häufiger erwerbstätig als vor zehn Jahren: Im Jahr 2021 arbeiteten 12,9 % der 65- bis unter 75-Jährigen.
- Zehn Jahre zuvor waren es noch 7,0 %.
- Unter den Personen mit Hochschulabschlüssen war der Anteil Erwerbstätiger 2021 mit 20,2 % besonders hoch.
- Unter den Personen ohne einen beruflichen Abschluss betrug er lediglich 10,4 %.
Männer und Frauen unterscheiden sich in ihrer Erwerbstätigkeit auch im fortgeschrittenen Alter: Während 2021 von den 65- bis unter 75-jährigen Männern 16,2 % erwerbstätig waren, waren es bei den Frauen nur 9,9 %. Arbeiten im Rentenalter kann bedeuten, einer drohenden Altersarmut entgegenzuwirken, den Lebensstandard zu verbessern oder länger aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
- Für 40,8 % der Erwerbstätigen zwischen 65 und unter 75 Jahren war die ausgeübte Tätigkeit die vorwiegende Quelle des Lebensunterhalts.
- Damit gab es 2021 in dieser Altersgruppe in Deutschland 470 000 Personen, die überwiegend vom eigenen Arbeitseinkommen lebten.
- Für die Mehrheit der 65- bis unter 75-jährigen Erwerbstätigen war dieses Einkommen aber ein Zuverdienst.
Sie lebten in erster Linie von ihrer Rente beziehungsweise von ihrem Vermögen (55,9 %). Für Selbstständige und mithelfende Familienangehörige spielt die gesetzliche Altersrente mit ihrer Regelaltersgrenze seltener eine Rolle. Unter anderem deshalb gewinnen diese Erwerbsformen relativ gesehen mit zunehmendem Alter an Bedeutung: 32,3 % der 65- bis unter 75-jährigen Erwerbstätigen waren selbstständig oder mithelfende Familienangehörige.
Damit lag der Anteil wesentlich höher als in der Altersklasse der 55- bis unter 65-jährigen Erwerbstätigen (12,1 %) und fast viermal so hoch wie im Durchschnitt aller Erwerbstätigen (8,8 %).3,4 % der Seniorinnen und Senioren erhalten Grundsicherung im Alter Eine wachsende Zahl älterer Menschen ist auf staatliche Unterstützung angewiesen.589 000 Menschen, die die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten haben, erhielten im Dezember 2021 Grundsicherung im Alter.
Im Dezember 2021 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und 10 Monaten. Im Jahr zuvor hatten noch 564 000 Menschen Grundsicherung im Alter erhalten. Auch wenn die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger gestiegen ist, so hat sich der Anteil der Seniorinnen und Senioren, die Grundsicherung im Alter erhalten, über die vergangenen Jahre kaum verändert.2021 lag er bei 3,4 %.
Sehr deutlich sind die Unterschiede in Bezug auf die Nationalität: So liegt die Quote der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter bei Deutschen bei 2,6 %, bei Ausländern dagegen bei 17,5 %. Unterschiede gibt es auch zwischen den Bundesländern: In den westdeutschen Bundesländern liegt die Quote bei 3,7 %, in den ostdeutschen Ländern bei 2,2 %.
Zahl der älteren Menschen binnen zehn Jahren um 11 % gestiegen In Deutschland leben immer mehr ältere Menschen – sowohl in absoluten Zahlen als auch relativ. So wuchs die Zahl der Menschen, die 65 Jahre und älter sind, von 16,6 Millionen im Jahr 2011 auf 18,4 Millionen in 2021.
- Das entspricht einer Zunahme von 11 %.
- Gleichzeitig nahm die Bevölkerung insgesamt um 3,6 % zu: von 80,3 Millionen im Jahr 2011 auf 83,2 Millionen im Jahr 2021.
- Betrug der Anteil der Generation 65+ an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2011 noch 20,7 %, so lag er 2021 bereits bei 22,1 %.
- Altenquotient binnen 30 Jahren von 24 auf 37 gestiegen Auch wenn die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen gestiegen ist, hat der demografische Wandel zur Folge, dass in Zukunft Erwerbspersonen für immer mehr Seniorinnen und Senioren aufkommen müssen.
Der sogenannte Altenquotient gibt an, wie viele potenzielle Rentenbezieherinnen und -bezieher ab 65 Jahre auf 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter von 20 bis unter 65 Jahren kommen. Im Jahr 1991 betrug er noch 24, im Jahr 2021 dagegen schon 37. Im Jahr 2031 wird er nach Ergebnissen der voraussichtlich bei circa 48 liegen und 2060 schon bei circa 54.
- Methodische Hinweise:
- Aussagen zu Rentnerinnen und Rentner beziehen sich ausschließlich auf die Population der Rentnerinnen und Rentner, die aus Altersgründen Rente beziehen.
- Die Ergebnisse zur Grundsicherung im Alter stammen aus der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die Bevölkerungszahlen stammen aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und beziehen sich jeweils auf den Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres. Ab 2011 handelt es sich um die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011.
Der angenommenen Bevölkerungsentwicklung liegt die Variante 3 der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Moderate Entwicklung der Geburtenhäufigkeit und Lebenserwartung bei hohem Wanderungssaldo) zugrunde. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten verfügbar.
- Weitere Informationen:
- Weitere Daten zum Demografischen Wandel finden Sie auf unserer,
: Mehr als ein Viertel der Rentnerinnen und Rentner haben ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1 000 Euro
Sind Selbständige erwerbstätig?
Die selbständige Tätigkeit ist gemäß § 2 Abs.2 AufenthG eine Erwerbstätigkeit im Sinne des Aufenthaltsgesetzes.
Sind Arbeitslose erwerbstätig?
Unterschied arbeitslos und nicht erwerbstätig Arbeitslos und nicht erwerbstätig, gibt es da überhaupt einen Unterschied? Den gibt es tatsächlich. Denn erwerbslos gilt im Allgemeinen vor allen Dingen derjenige, der zwar arbeitswillig und -fähig ist, aktuell aber keiner Erwerbstätigkeit nachgeht.
- Die Erwerbslosigkeit gibt somit Aufschluss über die Situation am Arbeitsmarkt.
- Weiter werden Arbeitslosenzahlen meist lediglich von der Bundesagentur für Arbeit genutzt, während Erwerbslose gemäß des Konzeptes der International Labour Organization (ILO) erfasst werden.
- Hiernach ist erwerbstätig, wer innerhalb eines Betrachtungszeitraums einer Beschäftigung nachgegangen ist.
Wer dahingegen zwischen 15 und 74 Jahren alt ist, lediglich nach einer Arbeit sucht und diese zumindest theoretisch aufnehmen könnte, ist erwerbslos – unabhängig davon, ob diese Person Sozialleistungen bezieht oder nicht. Im Gegensatz dazu sind Arbeitslose nach dem Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) Personen, die vorübergehend keiner Arbeit nachgehen oder wöchentlich weniger als 15 Stunden arbeiten.
Gleichzeitig müssen diese Personen arbeitslos gemeldet sein, eine versicherungspflichtige Beschäftigung von mindestens 15 Wochenstunden suchen und für Vermittlungsbemühungen zur Verfügung stehen. Zusammenfassend bedeutet das, dass eine Person arbeitslos ist, sobald Sie aktuell keiner Beschäftigung nachgeht, jedoch eine entsprechende Arbeit sucht.
Nicht erwerbstätig bedeutet dahingegen, dass eine Person aktuell keinen Job hat, theoretisch jedoch arbeiten könnte. Nicht erwerbstätig gelten unterdessen ebenfalls Studierende, Praktikanten oder Personen, die sich daheim um Betreuung von Kindern oder Pflegefällen kümmern.
Was ist der Unterschied zwischen berufstätig und erwerbstätig?
erwerbsttig/berufsttig Sprachberatung Bitte in den Foren nur auf Deutsch schreiben!Auch fremdsprachliche Beitrge (d.h. Beitrge ber andere Sprachen) mssen wir leider lschen.
- erwerbsttig/berufsttig
- geschrieben von: Switlana ()
- Datum: 13. Oktober 2007 15:32
Ich mchte fragen, was der Unterschied zwischen ”erwerbsttig” und ”berufsttig” ist. Bedeutet ”erwerbsttig” ”arbeiten knnen”, z.B. auch Arbeitslose sind erwerbsttig, aber nicht krperlich stark Behinderte. Bedeutet ”berufsttig” einfach ”arbeiten”, auch wenn es um eine Aushilfettigkeit wie Reinigung oder Aushilfe handelt? Vielen Dank im Voraus.
- Re: erwerbsttig/berufsttig
- geschrieben von: ()
- Datum: 14. Oktober 2007 13:48
Guten Abend Switlana, ”erwerbsttig” bedeutet, wird aber oft auch einfach fr ”arbeiten” gebraucht. Das Wort (in einem Beruf arbeiten) wird als synonym verstanden. (Obwohl eigentlich ”Beruf” und ”Arbeit” unterschieden werden sollten.) ”Arbeiten knnen” bedeutet ”erwerbsfhig”.Mit freundlichen Gren Michael Redeker Bitte in den Foren nur auf Deutsch schreiben!Auch fremdsprachliche Beitrge (d.h.
Was ist der Unterschied zwischen Beschäftigung und Erwerbstätigkeit?
Voraussetzung für die Arbeitsaufnahme ist, dass der Aufenthaltstitel eine entsprechende Arbeitserlaubnis enthält. Mit der Nebenbestimmung „Erwerbstätigkeit erlaubt” dürfen Sie jede angestellte und selbständige Tätigkeit ausüben. Ist Ihnen nur die „Beschäftigung erlaubt”, dürfen Sie zwar jedes Arbeitsverhältnis aufnehmen, aber keine selbständige Tätigkeit ausüben.
- Wenn auf dem Aufenthaltstitel vermerkt ist „Beschäftigung nur nach Erlaubnis der Ausländerbehörde”, müssen Sie vor der Arbeitsaufnahme einen Antrag auf Erteilung einer Arbeitserlaubnis bei der Ausländerbehörde stellen.
- In manchen Fällen ist vor der Erteilung einer Arbeitserlaubnis die Bundesagentur für Arbeit zu beteiligen, die ggf.
prüft, ob einheimische Arbeitskräfte für diese Tätigkeit zur Verfügung stehen und ein der Stelle angemessenes Gehalt gezahlt wird. In diesen Fällen wird die Beschäftigungserlaubnis zunächst auf die beantragte Tätigkeit beschränkt. Bei manchen Aufenthaltstiteln sieht das Gesetz vor, dass die Erwerbstätigkeit grundsätzlich oder in einem bestimmten Umfang erlaubt ist (z.B.
Aufenthaltserlaubnis für Selbständige, Freiberufler und Künstler Aufenthaltserlaubnis für Akademiker (Blaue Karte-EU) Aufenthaltserlaubnis für Personen mit Berufsausbildung
Sie können die Arbeitgeberbindung aber streichen lassen, wenn Sie
seit zwei Jahren eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung ausüben (§ 9 Beschäftigungsverordnung) oder sich seit mindestens drei Jahren mit Aufenthaltstitel in Deutschland aufgehalten haben.
Als EU-Bürger benötigen Sie keine Arbeitserlaubnis. Sie und ihre Familienangehörigen dürfen jede Erwerbstätigkeit ausüben. In diesem Bereich berät und vertritt Sie unser Fachanwalt für Migrationsrecht Sven Hasse,68 Bewertungen auf Anwalt.de 5.0 von 5 Sternen
Bin ich mit einem 520 € Job krankenversichert?
Häufig führen Arbeitgeber bei einem Minijob ”rechtliche Vorteile” an. Das ist aber ein Vorurteil und Unkenntnis, Dummheit oder mangelndem Rechtsbewusstsein geschuldet. Diese ”rechtlichen Vorteile” gibt es definitiv nicht! Grundsätzlich gilt:
- Der Anspruch auf Entgeltfortzahlung entsteht auch für geringfügig Beschäftigte nach vierwöchiger ununterbrochener Dauer des Beschäftigungsverhältnisses.
- Arbeitgeber sind im Rahmen der Regelungen des Mutterschutzgesetzes verpflichtet, geringfügig Beschäftigten während der Zeit von Beschäftigungsverboten sowie der Zeit der Mutterschutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz Entgelt fortzuzahlen.
- Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub.
- Geringfügig Beschäftigte haben Anspruch auf Lohnfortzahlung an gesetzlichen Feiertagen. Die häufig vereinbarte Arbeit auf Abruf ist in vielen praktizierten Fällen rechtlich problematisch.
- Beim Thema Kündigung und Kündigungsschutz gibt es für Geringfügig Beschäftigte keine Unterschiede. Eine Kündigung von heute auf morgen ist auch bei einem Minijob nicht möglich.
- Der § 2 NachwG gilt auch für Minijobs. Danach hat der Arbeitgeber spätestens einen Monat nach dem vereinbarten Beginn des Arbeitsverhältnisses die wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen, die Niederschrift zu unterzeichnen und dem Arbeitnehmer auszuhändigen. Die Schriftform ist nicht für Aushilfstätigkeiten von höchstens einem Monat erforderlich. Erfüllt der Arbeitgeber diese Verpflichtung nicht, ist dennoch ein Arbeitsvertrag zustande gekommen. Die Vertragsparteien haben einen mündlichen bzw. formlosen Arbeitsvertrag geschlossen, der grundsätzlich voll wirksam ist. Bei einem Rechtsstreit kommt es häufig zu einer Beweislastumkehr. Der Arbeitnehmer kann alles Mögliche behaupten, wobei der Arbeitgeber diese Behauptung dann widerlegen müsste. In so einem Fall ist es für den Arbeitgeber fast unmöglich ein befristetes Arbeitsverhältnis zu beweisen.
- Der Mindestlohn gilt auch für geringfügig Beschäftigte (Minijob und Kurzfristige Beschäftigung).
Der Arbeitnehmer kann auch noch Jahre später nicht gewährten Urlaub nachfordern. Gerichte entscheiden in solchen Fällen immer zu Gunsten des Arbeitnehmers (die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt nach § 195 BGB 3 Jahre). Wird ein Arbeitnehmer auf der Grundlage eines mündlichen Arbeitsvertrags tätig, hat er Anspruch auf die Zahlung des mündlich vereinbarten Arbeitslohns.
Liegt auch eine mündliche Vereinbarung nicht vor, ist ein angemessener Lohn zu zahlen. Nach § 138 Abs.2 BGB ist ein Rechtsgeschäft nichtig, durch das sich jemand unter Ausbeutung der Zwangslage, der Unerfahrenheit oder des Mangels an Urteilsvermögen eines Anderen für eine Leistung Vermögensvorteile gewähren lässt, die in einem auffälligen Missverhältnis zu der Leistung stehen.
Diese Regelung gilt nach Auffassung des Bundesarbeitsgerichts auch für Arbeitsverhältnisse. Bundesarbeitsgericht Urteil vom 22.4.2009, 5 AZR 436/08 Lohnwucher Leitsätze: Ein auffälliges Missverhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung im Sinne von § 138 Abs.2 BGB liegt vor, wenn die Arbeitsvergütung nicht einmal zwei Drittel eines in der betreffenden Branche und Wirtschaftsregion üblicherweise gezahlten Tariflohns erreicht.
- Es ist häufig der Unwissenheit der Arbeitnehmer geschuldet, dass bestimmte Arbeitgeber Minijobs ohne diese rechtlichen Grundsätze umsetzen.
- Arbeitsrechtliche Grundsätze gelten für alle Arbeitnehmer.
- Nur für die Berechnung der Lohnsteuer und der Sozialversicherungsbeiträge gibt es Ausnahmen für Geringfügig Beschäftigte.
Minijobber haben im Arbeitsrecht grundsätzlich die gleichen Rechte und Pflichten wie Vollzeitbeschäftigte! Mit einem 521-Euro-Job fahren Arbeitnehmer und Arbeitgeber einfach besser.
- Der Arbeitgeber hat bei einem 520-Euro-Job ca.30% an Abgaben zu zahlen. Bei einem 521-Euro-Job ist die Belastung ähnlich.
- Der Arbeitnehmer ist bei einem 521-Euro-Job voll sozialversichert.
- Frauen, die nicht Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten, wenn sie bei Beginn der Schutzfrist in einem Arbeitsverhältnis stehen oder in Heimarbeit beschäftigt sind, für die Zeit der Schutzfrist sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld, höchstens jedoch insgesamt 210 €. Das betrifft überwiegend privat krankenversicherte Frauen oder geringfügig Beschäftigte. Das Mutterschaftsgeld wird diesen Frauen auf Antrag vom Bundesversicherungsamt gezahlt (§ 13 Mutterschutzgesetz). Frauen, die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind, erhalten für die Zeit der Schutzfrist sowie für den Entbindungstag Mutterschaftsgeld in Höhe von höchstens 13 € pro Kalendertag (§ 13 Mutterschutzgesetz). Maßgebend für die Höhe des Mutterschaftsgeldes ist das durchschnittliche Nettoentgelt pro Kalendertag der letzten 3 Monate vor der Schutzfrist.
- Durch einen 520-Euro-Job ist man nicht krankenversichert. Damit besteht auch kein Anspruch auf Krankengeld. Bei einem 521-Euro-Job besteht im Krankheitsfall Anspruch auf Krankengeld von der Krankenkasse. In einem 520-Euro-Job besteht lediglich der Anspruch auf die sechswöchige Lohnfortzahlung.
- Vorteil für Arbeitgeber: Erhöhte rechtliche Sicherheit und Schutz vor Nachzahlungen. Hintergrund: Hat ein Beschäftigter nach einem geltenden Tarifvertrag Anspruch auf ein bestimmtes Entgelt, richtet sich die Beitragspflicht immer nach diesem Entgelt. Bei einer Betriebsprüfung werden den Arbeitnehmern die ihnen zustehenden Entgelte zugerechnet. Auf diese Weise können aus 520-Euro-Kräften sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer werden. Damit drohen hohe Nachzahlungen (sogenannte Phantomlohnfalle ).
- Nach einer Beschäftigungsdauer von 12 Monaten besteht bei Verlust des Arbeitsplatzes ein (wenn auch geringer) Anspruch auf Arbeitslosengeld I.
- Hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit einen weiteren Job zu bekommen, so wird dieser nicht mit dem 521-Euro-Job zusammengerechnet. Der 521-Euro-Job zählt als Hauptbeschäftigung. Arbeitnehmer, die bereits eine versicherungspflichtige Hauptbeschäftigung haben, können neben dieser einen sozialversicherungsfreien 520-Euro-Minijob ausüben.
Der 520-Euro-Job hat für Arbeitnehmer nur einen Vorteil. Dieser besteht auch nur dann, wenn die Lohnsteuer mit 2% pauschaliert wird und
- der 520-Euro-Job neben einer versicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung ausgeübt wird oder
- bei gemeinsamer Veranlagung der Ehepartner der Hauptverdiener ist.
Die mit 2% pauschal besteuerten Beträge bleiben bei einer Veranlagung zur Einkommensteuer unberücksichtigt. Für den Arbeitgeber gibt es auch nur einen einzigen Vorteil: Es ist die einfache Abrechnung. Alle Pauschalabgaben (auch die Steuer von 2%) sind mit Beitragsnachweis an die Minijob-Zentrale bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (früher Bundesknappschaft) abzuführen.
Wie viel Stunden muss man für 520 € arbeiten?
Der Deutsche Bundestag hat am 3. Juni 2022 dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns auf 12 Euro pro Stunde zugestimmt. Mit dem beschlossenen Gesetzentwurf wird auch die Entgeltgrenze für Minijobs auf 520 Euro monatlich erhöht und dynamisch ausgestaltet, so dass künftig eine Wochenarbeitszeit von 10 Stunden zum jeweils aktuell geltenden Mindestlohn möglich ist.
Was kostet mich eine 520 € Kraft?
Sozialabgaben für gewerbliche 520-Euro-Minijobs – Wenn ein 520-Euro-Minijobber in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert ist, zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag von 13 Prozent des Verdienstes zur Krankenversicherung. Zur Rentenversicherung entrichtet der Arbeitgeber einen Pauschalbetrag von 15 Prozent,
Pflege- und Arbeitslosenversicherung sind beitragsfrei. Hinzu kommen noch ein individueller Beitrag zur gesetzlichen Unfallversicherung sowie verschiedene Umlagebeiträge und eine Pauschalsteuer von 2 Prozent an die Minijob-Zentrale, wenn der Arbeitgeber auf die Besteuerung nach individuellen Lohnsteuermerkmalen verzichtet.
Der Anteil des 520-Euro-Minijobbers an der Rentenversicherung bei Versicherungspflicht in der Rentenversicherung (RV) beträgt lediglich 3,6 Prozent seines Verdiensts. Dafür erhält er alle Leistungen der gesetzlichen Rentenversicherung, wie zum Beispiel Rehabilitation oder Rente wegen Erwerbsminderung – er kann gegebenenfalls früher in Rente gehen, und seine Rente erhöht sich.
Sind Erwerbslose Arbeitslose?
Die Arbeitsmarktstatistik nach dem Sozialgesetzbuch und die Statistik nach dem ILO -Erwerbsstatuskonzept (International Labour Organization – ILO) haben eine auf den ersten Blick ähnliche Beschreibung von Arbeitslosigkeit bzw. Erwerbslosigkeit, unterscheiden sich aber im Detail.
- In beiden Statistiken gelten jene Personen als arbeitslos oder erwerbslos, die ohne Arbeit sind, dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen und Arbeit suchen.
- Dass trotzdem die Arbeitslosigkeit der SGB -Arbeitsmarktstatistik höher ausfällt als die Erwerbslosigkeit des ILO-Erwerbsstatuskonzepts folgt daraus, dass die Begriffsmerkmale unterschiedlich definiert und mit verschiedenen Methoden erhoben werden.
In folgenden Punkten gibt es Unterschiede:
Unterschiedliche Erhebungsmethoden Altersabgrenzung Aktive Arbeitsuche Verfügbarkeit Das Ein-Stunden-Kriterium Teilnahme an einer Maßnahme der aktiven Arbeitsmarktpolitik
Zusammenfassend ergeben sich folgende grundlegende Unterschiede:
Die ILO-Erwerbsstatistik hat eine eher ökonomische Sichtweise, Sie unterscheidet trennscharf zwischen Erwerbstätigen und Erwerbslosen und bildet umfassend die Personen ab, die aktiv Arbeit suchen und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Sie nimmt dabei auch die Suche nach geringfügigen Arbeitsplätzen mit in den Blick und erfasst auch die Personen, die sich nicht arbeitslos melden. Die ILO-Erwerbsstatistik ist für internationale Vergleiche unentbehrlich, weil die Daten nach einem international einheitlichen Konzept erhoben werden.Die SGB-Arbeitsmarktstatistik nimmt stärker eine sozialpolitische Perspektive ein. Anders als in der ILO-Erwerbsstatistik werden auch die Personen als arbeitslos erfasst, die eine nur geringfügige Beschäftigung ausüben. Zudem sind in der SGB-Arbeitsmarktstatistik auch Personen enthalten, die Arbeit wollen, aber zuletzt keine konkreten Suchschritte unternommen haben.
In beiden Messkonzepten werden Personen unter bestimmten Bedingungen nicht als arbeitslos gezählt, obwohl sie – im allgemeinen und nicht im aktiven Sinne – auf der Suche nach einer regulären Beschäftigung sind und in diesem Sinne noch ein „Problem am Arbeitsmarkt” haben.
- Dazu gehören in beiden Konzepten z.B.
- Beschäftigte in Arbeitsgelegenheiten nach dem SGB II und in Qualifizierungsmaßnahmen, die zwar die Arbeitslosenkriterien nicht erfüllen, aber nicht die individuell erstrebte reguläre Beschäftigung ausüben.
- Die systematische Erweiterung des Arbeitslosenbegriffs zum Begriff der Unterbeschäftigung erfasst diese Problemlagen mit.
Allerdings ist zu beachten, dass der Begriff Unterbeschäftigung von der Statistik der BA anders definiert ist als im ILO-Konzept. Unterbeschäftigung im ILO-Konzept ist das partielle Fehlen von Arbeit und damit Unterbeschäftigte eine Untergruppe der Erwerbstätigen.
Wann gelte ich als nicht erwerbstätig?
Wer gilt in der AHV als nichterwerbstätig? Beitragspflicht Als Nichterwerbstätige gelten Personen, die kein oder nur ein geringes AHV-pflichtiges Erwerbseinkommen erzielen und in der Schweiz ihren Wohnsitz haben. Sie müssen ab 1. Januar nach Vollendung des 20.
Altersjahrs bis zum Erreichen des ordentlichen Rentenalters (Männer: } ; Frauen: } Jahre) Beiträge an die AHV, IV und EO entrichten. Nichterwerbstätige müssen sich selbst bei der Ausgleichskasse ihres Wohnsitzkantons oder – im Falle einer vorzeitigen Pensionierung – bei der Ausgleichskasse ihres letzten Arbeitgebers anmelden.
Fehlende Beitragsjahre können zu einer empfindlichen Kürzung der Renten führen. Verheiratete Nichterwerbstätige müssen keine eigenen Beiträge bezahlen, wenn ihr/e Ehepartner/in im Sinne der AHV erwerbstätig ist und mindestens den doppelten jährlichen Mindestbeitrag von CHF } entrichtet.
Wenn Sie ihren versicherten Ehepartner oder Ihre versicherte Ehepartnerin ins Ausland begleiten und selber keine Erwerbstätigkeit ausüben, können Sie der obligatorischen AHV/IV beitreten.Personen, welche nur eine geringfügige Erwerbstätigkeit ausüben oder ihre Erwerbstätigkeit vorübergehend aufgeben (Studium, Reisen, Geburt, Krankheit oder Unfall), sollten sich nach dem Ende des betreffenden Kalenderjahres bei der Ausgleichskasse zwecks Abklärung einer allfälligen Beitragspflicht melden. Dies können sein:
vorzeitig Pensionierte Teilzeitbeschäftigte Bezügerinnen und Bezüger von IV-Renten Empfängerinnen und Empfänger von Kranken- und Unfalltaggelder Studierende Weltreisende ausgesteuerte Arbeitslose Geschiedene Verwitwete Ehepartner/innen von Pensionierten Versicherte, die zwar erwerbstätig sind, deren jährliche Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge jedoch weniger als CHF } betragen Versicherte, die nicht dauernd voll erwerbstätig sind und deren Beiträge aus der Erwerbstätigkeit inklusive Arbeitgeberbeiträge weniger als die Hälfte der Beiträge ausmachen, die sie als Nichterwerbstätige entrichten müssten. Als nicht voll dauernd erwerbstätig gilt, wer weniger als 9 Monate im Jahr oder weniger als 50% der üblichen Arbeitszeit erwerbstätig ist
Bezug von Invaliden- und Hinterlassenenversicherung Das gleiche gilt auch für Bezügerinnen und Bezüger von IV- und Hinterlassenenrenten. Diese sind gleichermassen der Beitragspflicht unterstellt, wenn sie Arbeitnehmende, Selbständig- oder Nichterwerbstätig sind. : Wer gilt in der AHV als nichterwerbstätig?
Was heißt ohne Erwerbstätigkeit?
Erwerbslose (nach StBA) – Erwerbslose (nach Definition des Statistischen Bundesamtes) sind Personen ohne Erwerbstätigkeit, die sich in den letzten vier Wochen aktiv um eine Arbeitsstelle bemüht haben und sofort, das heißt innerhalb von zwei Wochen, für die Aufnahme einer Tätigkeit zur Verfügung stehen.
Dabei spielt es keine Rolle, ob sie bei einer Arbeitsagentur als Arbeitslose gemeldet sind oder nicht. Zu den Erwerbslosen werden auch sofort verfügbare Nichterwerbstätige gezählt, die ihre Arbeitsuche abgeschlossen haben, die Tätigkeit aber erst innerhalb der nächsten drei Monate aufnehmen werden. Zu beachten ist, dass das Verfügbarkeitskriterium bei den veröffentlichten Erwerbslosenzahlen der Mikrozensen bis einschließlich 2004 nicht berücksichtigt wurde (vergleiche Statistisches Bundesamt, Fachserie 1, Reihe 4.1.1 und Reihe 4.1.2).
Die Unterschiede zwischen den Erwerbslosen und den Arbeitslosen der Bundesagentur für Arbeit (BA) sind erheblich. Einerseits können nicht bei den Arbeitsagenturen registrierte Arbeitsuchende erwerbslos sein. Andererseits zählen Arbeitslose, die eine geringfügige Tätigkeit ausüben, nach ILO-Definition nicht als Erwerbslose, sondern als Erwerbstätige.
Was darf man als Azubi nicht?
Für Jugendliche ist die Beschäftigung mit Arbeiten verboten, welche die kör- perlichen Kräfte übersteigen oder bei denen sie gesundheitlichen oder sittli- chen Gefahren ausgesetzt sind. Untersagt sind insbesondere Akkordarbeiten und Fließbandarbeiten mit vorge- schriebenem Arbeitstempo.
Was ist der Unterschied zwischen Azubi und Lehrling?
Ein Auszubildender ( Lehrling ) ist eine Person, die sich in einer Berufsausbildung befindet. Die Ausbildung (früher Lehre) schließt mit einer Prüfung zum Gesellen, Facharbeiter oder mit einer Abschlussprüfung ab. Im Berufsbildungsgesetz wird die Bezeichnung Auszubildender verwendet.
In der Handwerksordnung ist dagegen nach wie vor der Begriff Lehrling gebräuchlich, dem aber in Klammern das Wort Auszubildende angefügt wird (§§ 21 ff. HwO). Umgangssprachlich wird auch von Azubi oder Stift gesprochen. Die umgangssprachliche Bezeichnung Stift ist in Deutschland veraltet und gilt manchmal als abwertende Bezeichnung für den Auszubildenden, ebenso wie die bis in die 1960er Jahre bekannte Bezeichnung Lehrpieps,
In Deutschland wird im Rahmen der Dualen Berufsausbildung die Praxis im Ausbildungsbetrieb mit der Theorie in der Berufsschule verbunden. Während die Ausbildung im Betrieb meist an betrieblichen Belangen orientiert ist, folgt die Ausbildung in der Berufsschule fachdidaktischen Gesichtspunkten.
- Damit besteht meist ein Unterschied zwischen den Inhalten der Ausbildung in beiden Ausbildungsorten.
- Außerdem werden in der Berufsschule auch allgemeinbildende Inhalte vermittelt.
- Die Ausbildung in der Berufsschule kann ein oder zwei Tage in der Woche betragen oder in wochenweisen Zyklen (zwei Wochen Lehrbetrieb, eine Woche Berufsschule ) aufgeteilt sein.
In der überbetrieblichen Ausbildung werden Ausbildungsanteile vermittelt, die oft spezialisierte Betriebe nicht mehr vermitteln können. Die berufliche Ausbildung dauert im Allgemeinen 2 bis 3,5 Jahre. Eine Weiterbildung zum Meister oder Techniker ist möglich.
- In Deutschland muss in jedem Unternehmen, welches nach dem dualen System ausbildet, mindestens ein Ausbilder nach der Ausbildereignungsverordnung (AEVO oder AusbEignV) tätig sein.
- Die Berechtigung ist an natürliche Personen gebunden.
- Parallel dazu gibt es auch an beruflichen Schulen (Berufskollegs in NRW, OSZs in Berlin und Brandenburg oder Berufsfachschulen) rein schulische Ausbildungen.
Die Auszubildenden haben dann einen Schülerstatus. Zwischen Ausbildendem und Auszubildendem wird ein Ausbildungsvertrag abgeschlossen, der die beiderseitigen Rechten und Pflichten sowie die Ausbildungsinhalte regelt. Bisweilen nimmt dieser Bezug auf den jeweiligen Tarifvertrag, z.B.
im öffentlichen Dienst auf den TVAöD. Der Ablauf der Ausbildung wird in einem Ausbildungsplan festgelegt. Auszubildende stehen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres unter dem besonderen rechtlichen Schutz des Jugendarbeitsschutzgesetzes. Hinsichtlich der Kündigung eines Ausbildungsvertrages durch den Ausbilder gelten besondere Regelungen, die im Berufsbildungsgesetz normiert sind.
GEVOAB – Gerechtigkeitsvorstellungen von erwerbstätigen Arbeitslosengeld II-Beziehern
Die allgemeine Bezeichnung Lehrling wurde in West-Deutschland 1971 durch die Bezeichnung Auszubildender ersetzt. In der Umgangssprache wird häufig die Abkürzung Azubi, für weibliche Lehrlinge auch Azubine verwendet, oder auch weithin die frühere Bezeichnung.
Regional wird auch von Lehrbuben und Lehrmädeln gesprochen. In der DDR war bis zur deutschen Wiedervereinigung am 3. Oktober 1990 Lehrling die offizielle Bezeichnung. Die Berufsausbildung ist im Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelt. Ausbildungsdauer beträgt, abhängig vom Ausbildungsberuf und Schulabschluss des Lehrlings, zwei bis dreieinhalb Jahre.
Berechtigt zur Ausbildung ist ein Ausbilder nach BBiG. Auszubildende dürfen in Deutschland keine Überstunden leisten. Die Arbeitszeit der Auszubildenden beträgt je nach Tarifvertrag ca.40 Stunden pro Woche. Für Jugendliche gelten die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes.
Während ihrer Ausbildung erhalten Auszubildende kein Gehalt, sondern eine Ausbildungsvergütung, welche überwiegend den gleichen Sozialversicherungs- und Steuerpflichten unterliegt. Die Ausbildung wird mit einer zweiteiligen schriftlichen und mündlichen Prüfung durch die entsprechende Berufskammer und die Berufsschule abgeschlossen.
Nach bestandener Prüfung darf der Lehrling folgende Bezeichnungen führen:
im Handwerksbereich die Bezeichnung Geselle im Industriebereich die Bezeichnung Facharbeiter oder sonstige Bezeichnung im Dienstleistungs- und Handelsbereich Fachangestellter, veraltet auch Gehilfe
Für einige Berufe gelten abweichend Bezeichnungen, wie z.B. in der Landwirtschaft oder im Rechts- und Gesundheitswesen. Für Menschen mit einer Behinderung besteht in einigen Berufen die Möglichkeit, eine Ausbildung zum Fachpraktiker zu absolvieren.
Was ist der Unterschied zwischen Auszubildende und Auszubildender?
Der Chef und seine Ausbilder – Das Berufsbildungsgesetz unterscheidet zwischen dem Einstellen von Auszubildenden und dem Ausbilden von Auszubildenden:
Auszubildende darf nur einstellen, wer persönlich geeignet ist wer sie ausbilden will, muss zusätzlich fachlich geeignet sein.
Diese Unterscheidung ermöglicht, dass ein Firmeninhaber Ausbildender sein kann, sich zum Durchführen der Ausbildung jedoch eines Ausbilders bedient. Die Bestellung eines Ausbilders muss der Industrie- und Handelskammer angezeigt werden (Ausbilderstammblatt und Kopien der beruflichen Qualifikationen).
- Die persönliche Eignung fehlt, wenn ein Beschäftigungsverbot gegenüber Kindern und Jugendlichen besteht.
- Die Eignung fehlt auch, wenn schwer gegen das Berufsbildungsgesetz oder die auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Vorschriften und Bestimmungen verstoßen wurde.
- Fachlich geeignet ist, wer die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten und Kenntnisse besitzt (mindestens die Abschlussprüfung im Ausbildungsberuf oder einer ihm entsprechenden Fachrichtung) und eine angemessene Zeit in seinem Beruf tätig ist.
In Ausnahmefällen (z.B. lange Berufserfahrung, besondere Bildungswege) kann die fachliche Eignung widerruflich zuerkannt werden. Ein entsprechender Antrag ist bei der IHK Ostbrandenburg zu stellen. Weiterhin sind die erforderlichen berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse (Ausbilderprüfung nach der AEVO) nachzuweisen.
Was zählt alles zur Erwerbstätigkeit?
Erwerbstätige sind alle Personen, die einer oder mehreren Erwerbstätigkeiten nachgehen. Dabei spielt es keine Rolle, ob bzw. inwieweit aus der jeweiligen Erwerbstätigkeit der Lebensunterhalt bestritten wird. Erwerbstätige sind Arbeitnehmer, Auszubildende, Selbstständige, Freiberufler, Mitarbeiter in der Landwirtschaft, Aushilfen, so genannte ”mithelfende Familienangehörige” sowie Soldaten und Zivildienstleistende.
Was ist der Unterschied zwischen berufstätig und erwerbstätig?
erwerbsttig/berufsttig Sprachberatung Bitte in den Foren nur auf Deutsch schreiben!Auch fremdsprachliche Beitrge (d.h. Beitrge ber andere Sprachen) mssen wir leider lschen.
- erwerbsttig/berufsttig
- geschrieben von: Switlana ()
- Datum: 13. Oktober 2007 15:32
Ich mchte fragen, was der Unterschied zwischen ”erwerbsttig” und ”berufsttig” ist. Bedeutet ”erwerbsttig” ”arbeiten knnen”, z.B. auch Arbeitslose sind erwerbsttig, aber nicht krperlich stark Behinderte. Bedeutet ”berufsttig” einfach ”arbeiten”, auch wenn es um eine Aushilfettigkeit wie Reinigung oder Aushilfe handelt? Vielen Dank im Voraus.
- Re: erwerbsttig/berufsttig
- geschrieben von: ()
- Datum: 14. Oktober 2007 13:48
Guten Abend Switlana, ”erwerbsttig” bedeutet, wird aber oft auch einfach fr ”arbeiten” gebraucht. Das Wort (in einem Beruf arbeiten) wird als synonym verstanden. (Obwohl eigentlich ”Beruf” und ”Arbeit” unterschieden werden sollten.) ”Arbeiten knnen” bedeutet ”erwerbsfhig”.Mit freundlichen Gren Michael Redeker Bitte in den Foren nur auf Deutsch schreiben!Auch fremdsprachliche Beitrge (d.h.
Welche Erwerbstätigkeiten gibt es?
Themenbereich Die vierteljährlichen und jährlichen Durchschnittsergebnisse zur Erwerbstätigkeit werden im Rahmen der Volkswirtschaftlichen Gesamtrechnungen (VGR) auf der Grundlage aller wichtigen erwerbsstatistischen Quellen, insbesondere der Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, der Personalstandstatistik, des Mikrozensus und der kurz-, mittel- und langfristigen Statistik für Wirtschaftsbereiche erstellt.
Die Erwerbstätigen im Jahresdurchschnitt bieten die umfassendste Darstellung aller Erwerbsarten: Selbstständige und mithelfende Familienangehörige, Arbeiter, Angestellte, Beamte, geringfügig Beschäftigte und Saisonarbeitskräfte sind darin erfasst. Die Erwerbstätigenrechnung bedient sich verschiedener Basisstatistiken, z.B.
der Statistik der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, des Mikrozensus, der Personalstandstatistik der öffentlichen Haushalte u.a. (Quelle: Arbeitskreis Erwerbstätigenrechnung der Länder).
Ist man als Rentner erwerbstätig?
Mehr als ein Viertel der Rentnerinnen und Rentner haben ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1 000 Euro
- Zahl der Bezieherinnen und Bezieher von Rente aus Altersgründen von 16,6 Millionen im Jahr 2011 auf 17,6 Millionen im Jahr 2021 gestiegen
- 12,9 % der 65- bis 75-Jährigen sind erwerbstätig
- 589 000 Menschen erhielten im Dezember 2021 Grundsicherung im Alter
WIESBADEN – Das dritte Entlastungspaket der Bundesregierung soll Rentnerinnen und Rentner mit einer einmaligen Energiepreispauschale unterstützen. Im Fokus sind vor allem diejenigen mit geringeren Einkommen. Im Jahr 2021 hatten 4,9 Millionen Rentnerinnen und Rentner ein persönliches monatliches Nettoeinkommen von unter 1 000 Euro, teilt das Statistische Bundesamt (Destatis) auf Basis von Ergebnissen des Mikrozensus mit.
- Das entspricht einem Anteil von 27,8 % der Rentenbeziehenden.
- Bei Frauen liegt dieser Anteil deutlich höher: 38,2 % der Rentnerinnen hatten ein Nettoeinkommen von unter 1 000 Euro, dagegen nur 14,7 % der Rentner.
- Insgesamt bezogen 2021 17,6 Millionen Menschen in Deutschland aus Altersgründen eine Rente, zehn Jahre zuvor gab es nur 16,6 Millionen Rentenbezieherinnen und Rentenbezieher.
Auch der Anteil der Rentnerinnen und Rentner an der Bevölkerung in Privathaushalten ist gestiegen: von 20,9 % im Jahr 2011 auf 21,4 % im Jahr 2021. Knapp 13 % der Seniorinnen und Senioren sind erwerbstätig Für immer mehr über 65-Jährige ist die Erwerbstätigkeit eine wichtige Einkommensquelle – nicht nur weil das Renteneintrittsalter seit 2012 bis 2031 stufenweise von 65 auf 67 Jahre steigt.
Schon jetzt sind ältere Menschen deutlich häufiger erwerbstätig als vor zehn Jahren: Im Jahr 2021 arbeiteten 12,9 % der 65- bis unter 75-Jährigen. Zehn Jahre zuvor waren es noch 7,0 %. Unter den Personen mit Hochschulabschlüssen war der Anteil Erwerbstätiger 2021 mit 20,2 % besonders hoch. Unter den Personen ohne einen beruflichen Abschluss betrug er lediglich 10,4 %.
Männer und Frauen unterscheiden sich in ihrer Erwerbstätigkeit auch im fortgeschrittenen Alter: Während 2021 von den 65- bis unter 75-jährigen Männern 16,2 % erwerbstätig waren, waren es bei den Frauen nur 9,9 %. Arbeiten im Rentenalter kann bedeuten, einer drohenden Altersarmut entgegenzuwirken, den Lebensstandard zu verbessern oder länger aktiv am gesellschaftlichen Leben teilzuhaben.
- Für 40,8 % der Erwerbstätigen zwischen 65 und unter 75 Jahren war die ausgeübte Tätigkeit die vorwiegende Quelle des Lebensunterhalts.
- Damit gab es 2021 in dieser Altersgruppe in Deutschland 470 000 Personen, die überwiegend vom eigenen Arbeitseinkommen lebten.
- Für die Mehrheit der 65- bis unter 75-jährigen Erwerbstätigen war dieses Einkommen aber ein Zuverdienst.
Sie lebten in erster Linie von ihrer Rente beziehungsweise von ihrem Vermögen (55,9 %). Für Selbstständige und mithelfende Familienangehörige spielt die gesetzliche Altersrente mit ihrer Regelaltersgrenze seltener eine Rolle. Unter anderem deshalb gewinnen diese Erwerbsformen relativ gesehen mit zunehmendem Alter an Bedeutung: 32,3 % der 65- bis unter 75-jährigen Erwerbstätigen waren selbstständig oder mithelfende Familienangehörige.
Damit lag der Anteil wesentlich höher als in der Altersklasse der 55- bis unter 65-jährigen Erwerbstätigen (12,1 %) und fast viermal so hoch wie im Durchschnitt aller Erwerbstätigen (8,8 %).3,4 % der Seniorinnen und Senioren erhalten Grundsicherung im Alter Eine wachsende Zahl älterer Menschen ist auf staatliche Unterstützung angewiesen.589 000 Menschen, die die Altersgrenze nach dem SGB XII erreicht oder überschritten haben, erhielten im Dezember 2021 Grundsicherung im Alter.
Im Dezember 2021 lag die Altersgrenze bei 65 Jahren und 10 Monaten. Im Jahr zuvor hatten noch 564 000 Menschen Grundsicherung im Alter erhalten. Auch wenn die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger gestiegen ist, so hat sich der Anteil der Seniorinnen und Senioren, die Grundsicherung im Alter erhalten, über die vergangenen Jahre kaum verändert.2021 lag er bei 3,4 %.
- Sehr deutlich sind die Unterschiede in Bezug auf die Nationalität: So liegt die Quote der Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter bei Deutschen bei 2,6 %, bei Ausländern dagegen bei 17,5 %.
- Unterschiede gibt es auch zwischen den Bundesländern: In den westdeutschen Bundesländern liegt die Quote bei 3,7 %, in den ostdeutschen Ländern bei 2,2 %.
Zahl der älteren Menschen binnen zehn Jahren um 11 % gestiegen In Deutschland leben immer mehr ältere Menschen – sowohl in absoluten Zahlen als auch relativ. So wuchs die Zahl der Menschen, die 65 Jahre und älter sind, von 16,6 Millionen im Jahr 2011 auf 18,4 Millionen in 2021.
- Das entspricht einer Zunahme von 11 %.
- Gleichzeitig nahm die Bevölkerung insgesamt um 3,6 % zu: von 80,3 Millionen im Jahr 2011 auf 83,2 Millionen im Jahr 2021.
- Betrug der Anteil der Generation 65+ an der Gesamtbevölkerung im Jahr 2011 noch 20,7 %, so lag er 2021 bereits bei 22,1 %.
- Altenquotient binnen 30 Jahren von 24 auf 37 gestiegen Auch wenn die Erwerbsbeteiligung älterer Menschen gestiegen ist, hat der demografische Wandel zur Folge, dass in Zukunft Erwerbspersonen für immer mehr Seniorinnen und Senioren aufkommen müssen.
Der sogenannte Altenquotient gibt an, wie viele potenzielle Rentenbezieherinnen und -bezieher ab 65 Jahre auf 100 Menschen im erwerbsfähigen Alter von 20 bis unter 65 Jahren kommen. Im Jahr 1991 betrug er noch 24, im Jahr 2021 dagegen schon 37. Im Jahr 2031 wird er nach Ergebnissen der voraussichtlich bei circa 48 liegen und 2060 schon bei circa 54.
- Methodische Hinweise:
- Aussagen zu Rentnerinnen und Rentner beziehen sich ausschließlich auf die Population der Rentnerinnen und Rentner, die aus Altersgründen Rente beziehen.
- Die Ergebnisse zur Grundsicherung im Alter stammen aus der Statistik der Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Die Bevölkerungszahlen stammen aus der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes und beziehen sich jeweils auf den Stichtag 31. Dezember eines jeden Jahres. Ab 2011 handelt es sich um die Ergebnisse der Bevölkerungsfortschreibung auf Grundlage des Zensus 2011.
Der angenommenen Bevölkerungsentwicklung liegt die Variante 3 der 14. koordinierten Bevölkerungsvorausberechnung (Moderate Entwicklung der Geburtenhäufigkeit und Lebenserwartung bei hohem Wanderungssaldo) zugrunde. Der Mikrozensus wurde 2020 methodisch neugestaltet. Die Ergebnisse ab dem Berichtsjahr 2020 sind deshalb nur eingeschränkt mit den Vorjahren vergleichbar.
Ausführliche Informationen zu den Änderungen sowie den Auswirkungen der Neugestaltung und der Corona-Krise auf den Mikrozensus sind auf einer eigens eingerichteten verfügbar.
- Weitere Informationen:
- Weitere Daten zum Demografischen Wandel finden Sie auf unserer,
: Mehr als ein Viertel der Rentnerinnen und Rentner haben ein monatliches Nettoeinkommen von unter 1 000 Euro