Urlaubsvertretung (Verhinderungspflege) Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit oder aus anderen Gründen vorübergehend an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegeversicherung für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege, der sogenannten Verhinderungspflege, für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.
- Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen.
- Die Leistungen für die Verhinderungspflege können auch in Anspruch genommen werden, wenn die Ersatzpflege in einer Einrichtung stattfindet.
- Ein Anspruch auf Verhinderungspflege besteht jedoch erst, nachdem die Pflegeperson die Pflegebedürftige beziehungsweise den Pflegebedürftigen mindestens sechs Monate in ihrer beziehungsweise seiner häuslichen Umgebung gepflegt hat.
Während der Verhinderungspflege wird bis zu sechs Wochen je Kalenderjahr die Hälfte des bisher bezogenen (anteiligen) Pflegegeldes weitergezahlt. Die Verhinderungspflege kann auch stundenweise in Anspruch genommen werden. Die Ersatzpflege kann durch einen ambulanten Pflegedienst, durch Einzelpflegekräfte, ehrenamtlich Pflegende, aber auch durch nahe Angehörige erfolgen.
Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, nicht erwerbsmäßig sichergestellt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich den 1,5-fachen Betrag des des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten. Wenn in diesem Fall notwendige Aufwendungen der Ersatz-Pflegeperson (zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall) nachgewiesen werden, kann die Leistung auf bis zu insgesamt 1.612 Euro aufgestockt werden.
Insgesamt dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag von 1.612 Euro nicht übersteigen. Wird die Verhinderungspflege von Personen sichergestellt, die nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind und nicht mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, beläuft sich die Leistung auf bis zu 1.612 Euro je Kalenderjahr.
Wird die Ersatzpflege durch nahe Angehörige oder Personen, die mit der pflegebedürftigen Person in häuslicher Gemeinschaft leben, nicht erwerbsmäßig sichergestellt, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse grundsätzlich den 1,5-fachen Betrag des Pflegegeldes des festgestellten Pflegegrades nicht überschreiten.
Wenn in diesem Fall notwendige Aufwendungen der Ersatzpflegeperson (zum Beispiel Fahrkosten oder Verdienstausfall) nachgewiesen werden, kann die Leistung auf bis zu insgesamt 1.612 Euro aufgestockt werden. Ergänzend zum Leistungsbetrag für die Verhinderungspflege können im Kalenderjahr bis zu 806 Euro des noch nicht in Anspruch genommenen Leistungsbetrags für die Kurzzeitpflege für die Verhinderungspflege genutzt werden.
Der für die Verhinderungspflege in Anspruch genommene Erhöhungsbetrag wird auf den Leistungsbetrag für eine Kurzzeitpflege angerechnet. Damit stehen bis zu 2.418 Euro im Kalenderjahr für die Verhinderungspflege zur Verfügung. Dies kommt insbesondere den Anspruchsberechtigten zugute, die eine längere Ersatzpflege benötigen und die in dieser Zeit nicht in eine vollstationäre Kurzzeitpflegeeinrichtung gehen möchten.
Wenn häusliche Pflege nicht in ausreichendem Umfang sichergestellt werden kann oder wenn dies zur Ergänzung oder Stärkung der häuslichen Pflege erforderlich ist, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 die Möglichkeit der teilstationären Pflege in Einrichtungen der Tages- oder Nachtpflege.
Kann die häusliche Pflege zeitweise nicht, noch nicht oder nicht im erforderlichen Umfang erbracht werden und reicht eine teilstationäre Pflege nicht aus, besteht für Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 Anspruch auf vollstationäre Kurzzeitpflege. Anteiliges Pflegegeld bei Verhinderungspflege Die Pflegeperson erkrankt an 15 Tagen.
Während dieser Zeit wird Verhinderungspflege gewährt. Vor der Verhinderungspflege wurde Pflegegeld für Pflegegrad 4 in Höhe von 728 Euro monatlich bezogen. Für den ersten und letzten Tag der Ersatzpflege wird das volle Pflegegeld bezahlt (von 728 Euro).
Was ist verhinderungspflege einfach erklärt?
Verhinderungspflege: Definition – Wenn Sie einen Angehörigen in seinem Zuhause pflegen, aber zeitweise verhindert sind, hat Ihr pflegebedürftiger Angehöriger unter Umständen Anspruch auf eine sogenannte Verhinderungspflege, kurz VHP. Die Verhinderungspflege ist eine zeitweise Vertretung der Hauptpflegeperson.
In der Pflege ist sie daher auch geläufig unter den Begriffen Ersatzpflege oder Pflege-, Urlaubs- oder Krankheitsvertretung. Info Verhinderungspflege nach SGB XI Der Anspruch auf Verhinderungspflege ist im Elften Buch Sozialgesetzbuch ( SGB XI ) in Paragraf 39 geregelt. Dort heißt es: „Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr.” (1) Experten-Info Ohne eine eingetragene Pflegeperson kann keine Verhinderungspflege stattfinden.
Diese wird in der Regel im Rahmen der Erstbegutachtung benannt. Ein Wechsel oder Ergänzung kann nachträglich eingetragen werden. Pflegeberater & Dozent für Pflegethemen
Wie viel Geld gibt es bei einer verhinderungspflege?
Wenn ein Pflegedienst die Pflege durchführt, übernimmt die Pflegekasse für die Verhinderungspflege in den Pflegegraden 2-5 pauschal bis zu 1.612 Euro im Jahr, die auf 6 Wochen beziehungsweise 42 Tage verteilt werden können. Sie können auch zusätzlich bis zu 806 Euro aus den Leistungen für die Kurzzeitpflege verwenden.
Was fällt alles unter verhinderungspflege?
Verhinderungspflege 2023: Leistungen im Urlaub voll ausschöpfen Der Begriff Verhinderungspflege umfasst eine Leistung aus dem Pflegebereich, welche der zugeordnet ist. Wird ein pflegebedürftiger Mensch durch seine Angehörigen, Freunde oder Verwandten zu Hause versorgt, gibt es für die pflegende Person die Möglichkeit der Verhinderungspflege.
Diese kann in Anspruch genommen werden, wenn die Pflegeperson verhindert ist und eine Pflegevertretung benötigt. Somit wird sichergestellt, dass die der pflegebdürftigen Person weiterhin in gewohnter Umgebung stattfindet, was die Lebensqualität des Pflegebedürftigen erheblich steigert. Wir verraten, wann die Kosten für eine Verhinderungspflege übernommen werden.
Zudem geben wir Ihnen Tipps, wie die Beantragung schnell gelingt. Das Wichtigste in Kürze
Die Verhinderungspflege ist auf maximal 6 Wochen pro Jahr begrenzt Die Leistungen können am Stück oder stundenweise über das Jahr verteilt in Anspruch genommen werden Für die Veränderungspflege kommen nahe oder ferne Verwandte sowie Bekannte oder Nachbarn zum Einsatz Die Pflegereform plant für das Jahr 2021 ein Entlastungsbudget
Nicht immer ist ausreichend Zeit für die erforderliche Pflege vorhanden. Vielleicht sind Sie aufgrund eines privaten Termins verhindert. Auch eine dringend benötigte Auszeit kann die Pflege vorübergehend anders gestalten. In diesen Fällen, ob nur stundenweise oder für mehrere Tage, kann die Hilfe einer Ersatzpflegeperson in Anspruch genommen werden.
Dazu zählen neben Fachkräften auch Freunde, Nachbarn und die Personen, die fähig sind, diese Aufgabe zu übernehmen. Das Angebot der Verhinderungspflege unterstützt die häusliche Pflege von Pflegebedürftigen mit dem,, und, Die Pflegenden werden somit entlastet und eine häusliche Pflege erleichtert. Kosten, die bei der Verhinderungspflege entstehen, werden bis zu einer gewissen Höhe erstattet.
In §39 Sozialgesetzbuch Elf (SGB XI) werden diesbezüglich weitere Fakten zu Leistung und Umfang erläutert. Weitere Informationen hierzu finden Sie unter Leistung und Kostenübernahme. Gut zu wissen! Ist die pflegende Person verhindert und die bedürftige Person wird in diesem kurzen oder auch längerem Zeitraum von einer Ersatzpflege versorgt, spricht man von Verhinderungspflege. Nicht selten werden und Verhinderungspflege in einen Topf geworfen. Dabei handelt es sich aber grundsätzlich um zwei unterschiedliche Leistungen. Die Verhinderungspflege wird im Gegensatz zur Kurzzeitpflege zu Hause durchgeführt. Ein weiterer Unterschied ist, dass Sie bei der Verhinderungspflege bereits 6 Monate vorher pflegerisch im Einsatz sein müssen,
Der Pauschalbetrag, der bei der Verhinderungspflege gewährt wird, bezieht sich auf einen Zeitrahmen von 6 Wochen (42 Tage) im Jahr. Das ist bei der Kurzzeitpflege ebenfalls anders. Hier gibt es eine Beschränkung auf 56 Tage pro Jahr. Gut zu wissen! Eine Kurzzeitpflege erfolgt stationär. Sie können auch eine Kurzzeitpflege mit der Verhinderungspflege kombinieren, sofern Sie die 6 Wochen der Verhinderungspflege nicht komplett beansprucht haben.
Die oder einer nahestehenden pflegebedürftigen Person kann sehr zeitintensiv sein. Aufgrund dessen wird Ihr eigenes Privatleben womöglich stark eingeschränkt. Eigene Bedürfnisse müssen dann in den Hintergrund treten. Der Gesetzgeber hat mit der Verhinderungspflege eine Möglichkeit geschaffen, mit der Sie sich auch zeitweise um Ihre Angelegenheiten wie kurzfristige Termine kümmern können.
Wer kann Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Entlastung für die Pflegeperson – Wenn Ihr*e Angehörige *r oder eine ehrenamtliche Pflegeperson wegen Krankheit, eines Urlaubs oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert ist, können Sie eine Verhinderungspflege bzw. Ersatzpflege in Anspruch nehmen.
Wann wird das Geld für die verhinderungspflege ausgezahlt?
Wie lange dauert die Auszahlung und wie hoch ist sie? – Die Verhinderungspflege erhalten Sie pro Jahr für maximal sechs Wochen (42 Tage) ausgezahlt. Sie können stundenweise Verhinderungspflege abrechnen, aber auch tageweise oder den kompletten Jahressatz. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag in Höhe von 125 Euro im Monat für Ersatzpfleger nutzen.
Wie füll ich verhinderungspflege aus um vollen Satz zu bekommen?
Vorab Antrag auf Verhinderungspflege ausfüllen: Das gilt es zu beachten – Wenn Sie den Antrag auf Verhinderungspflege vorab ausfüllen, sollten Sie Folgendes beachten: • Füllen Sie den Antrag auf Verhinderungspflege gleich für das ganze Jahr aus. Geben Sie also beim Ende des Zeitraums den 31.12.
- An. • Geben Sie als „Grund der Verhinderung” immer „sonstiges” an oder schreiben Sie „Verhinderung” in das entsprechende Freitextfeld.
- Erstens müssen Sie die Krankenkasse nicht informieren, warum Sie verhindert sind, und zweitens wissen Sie es ja jetzt vielleicht noch gar nicht.
- Seien Sie sich bewusst, dass die Krankenkasse immer von tageweiser Verhinderungspflege ausgeht, wenn Sie Urlaub oder Krankheit angeben.
Sie bekommen dann entsprechend das Pflegegeld gekürzt und haben nur 42 Tage für Verhinderungspflege zur Verfügung. Oft werden auch die Begriffe „Antrag” und „Abrechnung” durcheinandergeworfen. Wenn die Verhinderungspflege stattgefunden hat und Sie wollen, dass die Krankenkasse Ihnen das dafür bezahlte Geld erstattet, müssen Sie die Verhinderungspflege bei der Krankenkasse abrechnen.
Dazu sagen auch viele „beantragen”. Abrechnen muss man in der Tat, sonst bekommen Sie kein Geld. Diese Abrechnung ist aber formal kein Antrag auf Verhinderungspflege. Das Ergebnis: Sie können die von vielen Krankenkassen verwendeten „Anträge” auf Verhinderungspflege ausfüllen. Sie sind rechtlich aber nicht dazu verpflichtet.
Wenn die Verhinderungspflege stattgefunden hat, müssen Sie diese mit der Krankenkasse des Pflegebedürftigen abrechnen, um Ihr Geld zurückzubekommen. Auch dafür gibt es in der Regel Formulare.
Wird das Pflegegeld gekürzt wenn man Verhinderungspflege in Anspruch nimmt?
Pflegegeld Kürzung bei Verhinderungspflege – Ähnlich wie die Kurzzeitpflege kann auch die sogenannte Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden, um pflegende Angehörige für einen kurzen Zeitraum zu entlasten und von ihren täglichen Pflichten zu entbinden.
Insbesondere pflegende Angehörige, die weiterhin berufstätig sind, können die Pflege nicht immer gewährleisten, oder möchten einmal in den Urlaub fahren. Kann der Pflegebedürftige während ihrer Abwesenheit alleine im häuslichen Umfeld, also beispielsweise seiner eigenen Wohnung bleiben, übernimmt ein ambulanter Pflegedienst die tägliche Versorgung und hilft bei der Körperpflege, bei der Nahrungsaufnahme oder bei hauswirtschaftlichen Tätigkeiten.
Während der Verhinderungspflege wird das Pflegegeld ebenfalls zu 50 Prozent weiterbezahlt. Hier können allerdings maximal 6 Wochen im Jahr geltend gemacht werden. Um die Kosten für die ambulante Pflege aufzufangen, können Pflegebedürftige bei der Pflegeversicherung einen Antrag auf Verhinderungspflege stellen.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Bei der Verhinderungspflege erfolgt die Pflege tage- oder stundenweise zu Hause. Nutzen pflegebedürftige Menschen die Kurzzeitpflege, bleiben sie für eine bestimmte Zeit (maximal vier Wochen) in einem Pflegeheim.
Kann mein Sohn die verhinderungspflege übernehmen?
Wie sieht die Berechnung aus? – Jeder Monat wird pauschal mit 30 Tagen gerechnet, unabhängig davon, wie lang er tatsächlich ist (§37 Abs.2 S.1 2. Hs SGB XI). Je Tag erhält der Vater also 728 €/30 Tage = 24,27 €. Das wird nun auf die Hälfte reduziert, macht 12,14 €.
Diesen Satz erhält der Vater für die drei Tage der Abwesenheit der Tochter, an den restlichen 27 Tagen den vollen Satz. Er erhält also: 27 Tage * 24,27 € plus 3 Tage * 12,14 €, macht zusammen 691,71 € – ein zu verschmerzender Verlust für die Tochter, an die das Pflegegeld weitergereicht wird. Was erhält der Sohn? Er übernimmt für zwei volle Tage (Samstag und Sonntag) die Pflege des Vaters.
Dazu kommen zwei Tage der An- und Abreise. Dafür soll auch er etwas erhalten. Schließlich muss der Vater nur dank seiner Initiative nicht in die Kurzzeitpflege. Und hier kommen jetzt die Gelder der Verhinderungspflege ins Spiel, die der Vater zusätzlich erhält.
- Vater und Sohn können prinzipiell frei aushandeln, was der Sohn für sein Engagement erhält.
- Dabei hat das Bundessozialgericht entschieden, dass die Pflegekassen auch für die Verhinderungspflege durch nahe Angehörige keinen Tageshöchstsatz vorgeben dürfen (BSG vom 12.6.2012 zum Az.
- B 3 P 6/11 R).
- Damit hat der Vater die Wahl, in welcher Höhe er dem Sohn einen Dank für die Ersatzpflege zukommen lassen will.
Fair – und auch nicht zu beanstanden – wäre, wenn der Sohn weder mehr noch weniger Geld erhält, als seine Schwester. Der Sohn könnte daher für die zwei Tage jeweils 24,27 € vom Vater erhalten. Doch was ist mit dem Freitag und dem Dienstag. An den beiden Tagen ist er ja zumindest unterwegs.
Und ab Mittag betreut er schon seinen Vater. Da es eine „Staffelübergabe” wie bei einem Rennen in der Pflege nicht geben kann, ist nach einem Rundschreiben des Spitzenverbandes der Pflegekassen auch für diese Tage das tageweise anteilige, aber volle Pflegegeld zu zahlen. Der Sohn erhält damit auch für den Freitag und den Montag den vollen Tagessatz! Je verlängertem Wochenende macht das also 4 * 24,27 € = 97,08 €.
Und das ist noch nicht alles. Da der Sohn mit der Bahn kommt, macht er die Hin- und Rückfahrkarte über 37,25 € auch noch geltend. In der Summe würde die Pflegekasse dann je Wochenende für den Sohn 4 * 24,27 € plus 37,25 € bezahlen, mithin 134,33 €. Nur diese Leistungen durch den Sohn würde auf den oben genannten Höchstbetrag von 1.612 € angerechnet.
Praktizieren Tochter und Sohn in jedem Monat einen solchen Wechsel, könnten also gegenüber der Pflegekasse 134,33 € * 12 Monate = 1.611,96 € zusätzlich abgerechnet werden. Fazit: Passt genau? Leider nein. Diese Rechnung würde so funktionieren, wenn beispielsweise der Neffe statt des Sohnes einspringen würde.
Bei Verwandten bis zum zweiten Grad (das sind Kinder und Enkelkinder) sind die Leistungen der Verhinderungspflege auf die Höhe des Pflegegeldes beschränkt. Der SOhn des Vaters würde also bei 12 Einsätzen im Jahr folgendes bekommen: 4 Tage * 24,27 € * 12 Monate = 1.164,96 €, die allerdings auf einen Betrag in der Höhe des Pflegegeldes gedeckelt werden, also 728 €.
Warum wird verhinderungspflege abgelehnt?
3.8 Wer kann den Antrag auf Verhinderungspflege stellen? – Der Antrag auf Verhinderungspflege kann von der pflegebedürftigen Person oder von der bevollmächtigten Pflegeperson gestellt werden. Die Formulare der Krankenkassen sehen entsprechend unterschiedlich aus. Grundlegend gilt: Solange eine bevollmächtigte Person den Antrag unterschreibt, ist dieser gültig.
Ist das Geld für verhinderungspflege steuerfrei?
2. Wie wird Verhinderungspflege steuerrechtlich behandelt? – Zahlungen für die Verhinderungspflege sind Einnahmen und müssen in der Steuererklärung angegeben werden. Für alle Ersatzpflegepersonen sind die Zahlungen nach dem Einkommensteuergesetz (§3 Nr.36 EStG) als Einkünfte zu betrachten.
Oft wird angenommen, dass es sich lediglich um kleine Entschädigungen für einen geringen Aufwand handelt. Diese Annahme ist falsch. Auch fällt die Tätigkeit als Ersatzpflegeperson nicht unter den Begriff Ehrenamt. Hierzu wäre ein Beschäftigungsverhältnis mit etwa einer gemeinnützigen Organisation notwendig.
Im Rahmen der auch als Übungsleiterpauschale bekannten Regelungen sind seit 1. Januar 2021 dann jährlich Einkünfte in Höhe von bis zu 3.000€ steuerfrei. Bei Interesse finden Sie dies ausführlich im Abschnitt 26 hier im Gesetz dokumentiert.
Wie rechne ich die stundenweise Verhinderungspflege ab?
Pflegegeldzahlung während der Verhinderungspflege – Während einer Verhinderungspflege erhalten Sie für die Leistungsdauer weiterhin die Hälfte des Pflegegeldes. Bei einer stundenweisen Verhinderung der Pflegeperson von weniger als acht Stunden haben Sie Anspruch auf das volle,
Wer bekommt Geld verhinderungspflege?
Verhinderungspflege – Voraussetzungen und Anspruch – Anspruchsberechtigt für die Bezuschussung durch den Betrag der Verhinderungspflege sind alle Pflegebedürftigen ab mindestens Pflegegrad 2, die sich in häuslicher Pflege durch Verwandtschaft bis zum zweiten Grad befinden. Der Verhinderungspflege Anspruch besteht, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
Die Pflegeperson muss den oder die Pflegebedürftige:n vorher bereits mindestens sechs Monate in seiner bzw. ihrer häuslichen Umgebung gepflegt hat und dafür Pflegegeld erhalten hat. Außerdem sollte die Pflege mindestens zehn Wochenstunden umfassen. Der oder die Pflegebedürftige muss zum Zeitpunkt der Verhinderung mindestens Pflegegrad 2 haben.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, bezahlt die Pflegeversicherung eine:n andere:n Angehörige:n, Bekannte:n, einen professionellen Pflegedienst oder eine sonstige geeignete Person für die Versorgung während der Abwesenheit der gewohnten Pflegeperson.
Wie viel kostet eine Stunde verhinderungspflege?
Durchschnittslohn für Verhinderungspflege April 2022 = 14,29 € – Bis zum 15. April 2022 nahmen mehr als 3.928 Pflege-Dschungel Besucher/innen an unserer laufenden Umfragestudie zum Stundenlohn für die Verhinderungspflege teil. Für die erste Kategorie wurde ein durchschnittlicher Stundenlohn von 14,29 € an die Ersatzpflegekräfte bezahlt.
Schwierigkeitsstufe | A. Stundenlohn bei normaler Verhinderungspflege | B. Stundenlohn bei außerplanmäßiger Verhinderungspflege | C. Stundenlohn bei außergewöhnlicher Verhinderungspflege |
---|---|---|---|
Beschreibung | Eher regelmäßig geplant und eher werktags zu normalen Uhrzeiten. | Eher spontaner Bedarf und Einsatz am Wochenende und oft abends. | Sehr arbeitsintensive Verhinderungspflege mit anspruchsvollen Aufgabenstellung. |
Anzahl Abstimmungen | 2.615 | 826 | 487 |
Beliebteste Lohn Range | 12.50-15,00 € (34,5 %) | 12.50-15,00 € (30,0 %) | 20,0-25,00 € (17,0 %) |
Durchschnittslohn | 14,29 € | 15,81 € | 20,61 € |
Wie bereits eingangs erwähnt, ist diese Form der Verhinderungspflege mit über 90 % am weitesten verbreitet. Die Ersatzpflege findet dann aufgrund von kürzeren Verpflichtungen und Terminen (z.B. eigener Arztbesuch oder Friseurtermin) der Hauptpflegeperson statt.
- Aber auch die sehr zum empfehlenden einfachen Auszeiten für die Erholung und Entspannung können die Nutzung der stundenweisen Verhinderungspflege begründen.
- Zur Unterscheidung zwischen stundenweiser und tageweiser Verhinderungspflege ist ausschließlich die Verhinderungszeit der Hauptpflegeperson relevan t, nicht die geleistete Stunden der Ersatzpflegeperson.
Ist die Hauptpflegeperson weniger als 8 Stunden verhindert, handelt es sich um die stundenweise Nutzung. Bei mehr als 8 Stunden, um die tageweise Verhinderungspflege. Eine Definition des „Verhindert seins” existiert nicht im SGB XI und auch nicht in den Richtlinien für die Pflegekassen.
- Insofern können die ca.50 % der Hauptpflegepersonen, die nicht im selben Haushalt wie die pflegebedürftige Person leben, in der Regel nur denselben Zeitraum der Verhinderung angeben, in der die Ersatzpflege stattgefunden hat.
- Eine Angabe im Sinne einer „Abwesenheit” hätte zwangsläufig zur Folge, dass es sich immer um eine tageweise Verhinderungspflege handeln müsste, da die Person in der Regel den überwiegenden Tagesanteil (länger als 8 Stunden) nicht im Pflegehaushalt anwesend ist.
Insofern wird von den Kassen eine deckungsgleiche Angabe von Ersatzpflegezeitraum und Verhinderungszeitraum akzeptiert (Ausnahme bei Urlaub und längerer Krankheit). Bei der Abrechnung und/oder auf den Antragsformularen wird in der Regel neben „Urlaub” und „Krankheit” alternativ nach den sonstigen Gründen für die Nutzung gefragt.
Eine Verpflichtung zur Nennung der Motive für die Nutzung besteht jedoch nicht und verstößt genau genommen sogar gegen den Grundsatz der Datenminimierung des Art.5 DSGVO, da die personenbezogenen Daten, ob jemand zum Friseur war oder ein Seminar bei der Volkshochschule besucht hat, keinerlei Relevanz für die Genehmigung der Leistungserstattung hat.
Lediglich bei den Angaben „Urlaub” und „Krankheit” kann davon ausgegangen werden, dass die Hauptpflegeperson mehr als 8 Stunden abwesend war und es sich deshalb um die tageweise Verhinderungspflege handeln müsste. Wichtig: Bei der stundenweisen Verhinderungspflege findet keine Anrechnung der genutzten Tage auf das Gesamtkontingent von 42 Tagen statt.
- Die tageweise Verhinderungspflege kommt dann zur Geltung, wenn die Hauptpflegeperson länger als mindestens 8 Stunden verhindert ist.
- Bei der tageweisen Verhinderungspflege werden alle genutzten Tage auf das Kontingent von 42 Tage angerechnet.
- Mit Ausnahme des ersten und letzten Tages eines zusammenhängenden Zeitraums wird das Pflegegeld je Tag um die Hälfte gekürzt (1/60 Anteil).
Beispiel Pflegegrad 3, Urlaub 12 Tage = für 10 Tage Kürzung des Pflegegeldes um 90,83 € (545€/60*10). Verbleibende Resttage für Verhinderungspflege 42-12=30. Wenn der Leistungsanspruch der Verhinderungspflege im laufenden Kalenderjahr der Dauer, nicht aber der Höhe nach bereits ausgeschöpft wurde, kann das Restbudget der Verhinderungspflege für die stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
- einem Wohnheim für behinderte Menschen,
- einem Internat,
- einer Krankenwohnung,
- einem Kindergarten,
- einer Schule,
- einer Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtung,
- einem Krankenhaus oder
- einer Pflegeeinrichtung (unabhängig von einer Zulassung nach § 72 SGB XI)
durchgeführt werden.
Wer kommt für verhinderungspflege in Frage?
Verhinderungspflege/Fragen und Antworten Wenn die Pflegeperson, die einen pflegebedürftigen Menschen pflegt, krank oder aus anderen Gründen an der häuslichen Pflege gehindert ist (z.B. weil sie Urlaub macht), kann Verhinderungspflege beantragt werden: Die Pflegekasse übernimmt dann die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr oder stundenweise. Die Voraussetzungen für den Anspruch auf Verhinderungspflege sind:
- Die Person ist mindestens in Pflegegrad 2 eingestuft und wird seit mindestens sechs Monaten von einer Pflegeperson gepflegt. Pflegeperson ist, wer eine pflegebedürftige Person in ihrer häuslichen Umgebung nicht erwerbsmäßig pflegt.
- Die Pflegeperson muss wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder vergleichbaren Gründen an der Pflege gehindert sein. Wichtig: Eine regelmäßige Berufstätigkeit stellt keinen mit Urlaub oder Krankheit vergleichbaren Verhinderungsgrund dar. Hingegen liegt ein Verhinderungsgrund vor, wenn die Pflegeperson unvorhergesehene berufliche Termine hat oder stundenweise Auszeiten für ihre Erholung benötigt.
Liegen diese Voraussetzungen vor, übernimmt die Pflegekasse die Kosten für die notwendige Ersatzpflege. Dabei gilt:
- Die Verhinderungspflege muss nicht zu Hause, sondern kann auch im Urlaub sowie in geeigneten Einrichtungen durchgeführt werden. Beispiel: Schule oder Wohnheim für Menschen mit Behinderung
- Als Ersatzpflegekraft kommt grundsätzlich jede geeignete und bereite Person in Frage. Allerdings muss die Pflege sichergestellt sein.
- Die Höhe der Kosten, die die Pflegekasse übernimmt, hängt vom Status der Ersatzpflegeperson ab:
- 1) Verwandtschaft/Schwägerschaft oder Zusammenleben
- Wenn die Ersatzpflegeperson mit der pflegebedürftigen Person
- bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert ist oder
- mit ihr in häuslicher Gemeinschaft lebt (nahestehende Ersatzpflegeperson),
übernimmt die Pflegekasse folgendes:
- Verhinderungspflegegeld in Höhe des Betrages des Pflegegeldes für sechs Wochen abhängig vom Pflegegrad (mtl. Pflegegeld * 1,5) und
- nachgewiesenen Aufwendungsersatz (z.B. Fahrkosten und Verdienstausfall),
insgesamt höchstens 1.612 Euro pro Kalenderjahr. Diese können Pflegebedürftige um 806 Euro aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege aufstocken. Verwandte bis zum zweiten Grad sind Eltern, Kinder (auch die ehelich erklärten und adoptierten Kinder), Großeltern, Enkelkinder und Geschwister.
Unter den Begriff der Verschwägerten bis zum zweiten Grad fallen Stiefeltern, Stiefkinder, Stiefgroßeltern, Stiefenkelkinder (Enkelkinder des Ehegatten), Schwiegereltern, Schwiegerkinder (Schwiegersohn, Schwiegertochter), Schwiegerenkel (Ehegatten der Enkelkinder), Großelternund Stiefgroßeltern der Ehegatten sowie Schwager/Schwägerin.
(Geschiedene) Ehegatten sind weder verwandt noch verschwägert, sie werden nur berücksichtigt, wenn sie mit der pflegebedürftigen Person in einem gemeinsamen Haushalt leben.2) Keine Verwandtschaft/Schwägerschaft und kein Zusammenleben Ist die Ersatzpflegeperson nicht mit der pflegebedürftigen Person bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert und lebt nicht mit ihr in häuslicher Gemeinschaft oder pflegt die nahestehende Ersatzpflegeperson diese erwerbsmäßig (z.B.
Länger als sechs Wochen am Stück), übernimmt die Pflegekasse maximal 1.612 Euro der nachgewiesenen Kosten für die Ersatzpflege pro Kalenderjahr. Diese können um 806 Euro aus nicht in Anspruch genommenen Mitteln aus der Kurzzeitpflege aufgestockt werden. Nachgewiesene Kosten für die Ersatzpflege können vielfältig sein: zum Beispiel Aufwandsentschädigung, Honorar, Lohn, Fahrkosten, Verdienstausfall etc.
Während einer Verhinderungspflege zahlt die Pflegekasse nur die Hälfte des bezogenen Pflegegeldes weiter. Dieses zieht sie also vom Erstattungsbetrag ab. Nur für den ersten und den letzten Tag der Verhinderungspflege wird volles Pflegegeld gezahlt. Anders ist es, wenn die reguläre Pflegeperson am Tag weniger als acht Stunden an der Pflege gehindert ist: Dann wird die Verhinderungspflege nur stundenweise durchgeführt und die Pflegekasse kürzt das Pflegegeld nicht.
- Es findet dann auch keine Anrechnung auf die sechs Wochen im Jahr statt, für die Anspruch auf Verhinderungspflege besteht.
- Diese stehen dann noch voll zur Verfügung, z.B.
- Für Urlaubsreisen der Pflegeperson.
- Verhinderungspflege müssen Pflegebedürftige oder deren Angehörige nicht im Voraus beantragen.
Sie können nachträglich die Erstattung der Kosten für die erfolgte Verhinderungspflege bei der Pflegekasse verlangen. Das geht rückwirkend für bis zu vier Jahre. Ein Übertrag nicht genutzter Verhinderungspflegemittel ins Folgejahr ist aber nicht möglich.
- Die für die Ersatzpflege entstandenen Kosten müssen Pflegebedürftige bzw.
- Deren Angehörige der Pflegekasse auf Verlangen durch geeignete Unterlagen nachweisen.
- Dazu können sie zum Beispiel entsprechende Verträge, Rechnungen, Quittungen oder Überweisungsbelege vorlegen.
- Sie müssen die Tage der Verhinderung angeben.
Dazu erhalten sie von der Pflegekasse Formulare. Ist die pflegebedürftige Person verstorben, können Kostenerstattungsansprüche noch innerhalb von zwölf Monaten nach deren Tod geltend gemacht werden. Sie möchten die Fragen und Antworten ausdrucken oder herunterladen?
Oftmals fühlen sich Menschen im Gespräch mit Krankenkassen oder Ärzten und Ärztinnen überfordert: Sie brauchen Unterstützung bei Fragen und Problemen im Zusammenhang mit ihrer Gesundheit. Unser Ziel ist es, Betroffenen die Informationen zu liefern, die sie benötigen, um sich zurechtzufinden und selbst die für sie beste Entscheidung zu treffen. Die Informationstexte auf unserer Homepage sollen dazu einen Beitrag leisten. Jeder Text durchläuft einen strengen mehrstufigen Prozess, damit die Qualität der Informationen gesichert ist. Auch für unsere Texte gelten unsere Beratungsgrundsätze: neutral, unabhängig, wissenschaftlich basiert. Für gesundheitliche Informationen arbeiten wir nach den Prinzipien der evidenzbasierten Medizin. Dabei greifen wir in der Regel auf bereits aufbereitete hochwertige Information zurück, zum Beispiel auf die Texte des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) und AWMF-Leitlinien. Sozial- und gesundheitsrechtliche Themen basieren auf sogenannten Primärquellen wie Gesetzen, Verwaltungsvorschriften oder Bundestagsdrucksachen. Die verwendeten Quellen sowie den Stand der letzten Aktualisierung geben wir am Ende des Textes an. Unser Anspruch ist es verständliche Texte für alle Menschen zu schreiben. Um unserem Ziel gerecht zu werden, binden wir medizinische beziehungsweise juristische Laien als Testleser ein, bevor wir die Texte veröffentlichen. Die Texte sind sachlich und frei von rechtlichen und gesundheitsbezogenen Wertungen. Wir aktualisieren unsere Texte zeitnah, wenn dies erforderlich ist, und prüfen alle Texte mindestens einmal jährlich. zur Erstellung und Präsentation von gesundheitlichen und gesundheitsrechtlichen Informationen in der Patientenberatung der UPD.
Bitte beachten Sie: Unsere Informationstexte und unsere individuelle Beratung dienen dazu, gesundheitliche und gesundheitsrechtliche Inhalte zu vermitteln, Zusammenhänge zu erläutern und Handlungsmöglichkeiten aufzeigen. Gerne unterstützen wir Sie bei ihrem individuellen Anliegen. Information und Beratung durch die UPD ersetzen jedoch weder einen Arztbesuch noch eine anwaltliche Vertretung. © 2022 UPD Patientenberatung Deutschland gGmbH : Verhinderungspflege/Fragen und Antworten
Wie lange dauert die Bearbeitung von verhinderungspflege?
Bei der Pflegekasse können Versicherte verschiedene finanzielle und organisatorische Hilfen beantragen. Damit die Unterstützung schnell ankommt, muss die Versicherung innerhalb bestimmter Fristen reagieren. Das Wichtigste in Kürze:
Binnen zwei Wochen nach der Antragstellung muss die Pflegekasse einen Beratungstermin ermöglichen. Innerhalb von 25 Arbeitstagen muss die Pflegekasse entscheiden, ob und welcher Pflegegrad vorliegt. In akuten Fällen ist eine Entscheidung binnen einer Woche fällig. Braucht die Kasse zu lange, stehen dem Antragsteller sofort 70 Euro pro Woche als Pauschale zu.
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Wie stelle ich einen Antrag auf verhinderungspflege?
Der Antrag auf Verhinderungspflege wird – wie alle Anträge bei der Pflegekasse – vom pflegebedürftigen Versicherten selbst oder einer von ihm bevollmächtigten Person gestellt. Viele Pflegekassen stellen auf ihrer Internetseite ein Antragsformular zur Verfügung.
Kann man nach dem Tod noch verhinderungspflege beantragen?
Verhinderungspflege – Wenn die pflegebedürftige Person Leistungen der Verhinderungspflege genutzt hat, können die Erben diese auch nach dem Tod noch abrechnen. Die Leistung kann innerhalb eines Jahres noch beantragt und erstattet werden. Falls Sie noch Leistungen der Verhinderungspflege abrechnen möchten, melden Sie sich bitte bei uns, damit wir die Details besprechen können.
Wer ist bis zum 2 Grad verwandt?
Grad der Verwandtschaft
Die Nähe der Verwandtschaft wird durch die Anzahl der Generationen zwischen 2 Personen begründet. Jede Generation wird als Grad bezeichnet. Beispiel der Berechnung des Verwandtschaftsgrads:
- Eltern und ihre Kinder sind im 1. Grad verwandt.
- Großeltern und Enkelkinder sind – ebenso wie Geschwister – Verwandte im 2. Grad.
- Onkel/Tanten und Neffen/Nichten sind im 3. Grad miteinander verwandt.
- Cousins und Cousinen sind im 4. Grad miteinander verwandt.
: Grad der Verwandtschaft
Wie kann ich verhinderungspflege nutzen?
Verhinderungspflege im Urlaub? – Bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt besteht auch ein Anspruch auf Verhinderungspflege der Pflegeperson nach § 39 SGB XI. Dies gilt unabhängig davon, ob die Ersatzpflegeperson aus Deutschland heraus mitreist oder sich vor Ort befindet (z.B.
- In Spanien lebende Großeltern) und ob sie mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grad verwandt oder verschwägert ist oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebt.
- Die Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI können somit auch von professionellen Pflegekräften bei vorübergehendem Auslandsaufenthalt erbracht werden (Urteil des BSG vom 20.04.2016, ).
Dies gilt weltweit (vgl. Ziffer 1 zu § 34 SGB XI). Auch in diesen Fällen kann der Leistungsbetrag nach § 39 Abs.2 SGB XI um bis zu 806,00 EUR aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege nach § 42 Abs.2 Satz 2 SGB XI auf insgesamt 2.418,00 EUR im Kalenderjahr erhöht werden. Gönnen Sie sich regelmäßig Zeiten zum Auftanken. Planen Sie mit Bekannten und/oder Familienangehörigen feste wöchentliche Termine ein, an denen Sie sich aus der Pflegeverantwortung für ein paar Stunden ausklinken können. Bei einem Stundenlohn vom z.B.10 Euro können Sie wöchentlich 4 Stunden eine Ersatzpflegeperson mit dem Budget der Verhinderungspflege finanzieren.
- Es ist nicht erforderlich, dass dieselbe Pflegeperson, für die die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden soll, den Pflegebedürftigen sechs Monate gepflegt haben muss.
- Es ist egal, welche Personen sich in den vergangenen sechs Monaten um die Pflege gekümmert haben.
- Auch muss die Pflege in diesem Zeitraum nicht ununterbrochen ausgeführt worden sein.
Pausen von unter vier Wochen sind möglich, ohne dass sich der Gesamtzeitraum verlängert. Die Anforderung, dass mindestens der Pflegegrad 2 vorliegt, ist auch nicht an die 6-Monats-Frist gebunden. Lediglich zum Zeitpunkt der Inanspruchnahme der Verhinderungspflege muss der Pflegegrad gegeben sein.
- Wenn der Antrag auf Pflegegrad-Einstufung im Januar gestellt wurde, die eigentliche Pflege aber schon seit August des Vorjahres stattfindet, kann die Pflegeperson die entlastende Verhinderungspflege ab Februar in Anspruch nehmen.
- Prüfen Sie daher bitte, ab wann gepflegt wurde und versuchen Sie ggfs.
- Für diesen Zeitpunkt nachträglich eine Bestätigung über die Notwendigkeit von pflegerischen Maßnahmen vom Hausarzt zu bekommen.
Für viele Pflegebedürftige ist die Abrechnung der verauslagten Gelder für die Verhinderungspflege eine sehr lästige Angelegenheit. Oft landen die Quittungen im berühmten Schuhkarton und warten dort auf die Weihnachtszeit. Dann wird mühselig mit dem Taschenrechner oder einer Excel-Tabelle die seit Monaten offenen Beträge endlich abgerechnet. können Sie sich als Excel Tool zusammen mit einer kleinen Bedienhilfe kostenlos herunterladen Wenn die Verhinderungspflege jedoch von einer Ersatz-Pflegepersonen übernommen wird, die mit dem Antragsberechtigten bis zum 2. Grad verwandt oder verschwägert ist oder im selben Haushalt lebt, kann nur ein reduzierter Betrag (1,5-fache des monatlichen Pflegegeldes) abgerechnet werden.
- Die Überlegung, wer die Verhinderungspflege durchführt, sollte also sorgfältig abgewogen werden, wenn entsprechende Alternativen zur Verfügung stehen.
- Der Restbetrag kann aber immer auch für weitere Personen (Nachbarn, Freunde, entfernte Verwandte) genutzt werden.
- Neben den Aufwendungen für die geleistete Pflegezeit können auch weitere Kosten (z.B.
Fahrtkosten, Verdienstausfall) für die Verhinderungspflege mit der Pflegekasse abgerechnet werden. Wurden beispielsweise für die Verhinderungspflege durch die Schwiegertochter nur 817,50 € berücksichtigt (1,5 fache des Pflegegeldes des Pflegegrades 3), verbleibt bis zum Gesamtbudget der Verhinderungspflege von 1.612 € noch ein Restbetrag von 794,50 €.
- Auch wenn das Verhinderungspflege Budget für Pflegepersonen, die bis zum 2.
- Grad verwandt oder verschwägert sind oder im selben Haushalt leben, aufgebraucht wurde, können mit dem Restguthaben noch z.B.
- Angefallenen Fahrtkosten geltend gemacht werden.
- Die Schwiegertochter könnte bei einer Fahrstrecke von jeweils 60 km zusätzlich 264 € abrechnen (60*2*11*0,20€=264 €).
Diese Aufwendungen müssen lediglich dokumentiert, nicht aber durch Tankbelege nachgewiesen werden. Sehr gut funktioniert hierfür Google Maps. Abfahrts- und Zielort eintragen und Route mit km-Entfernung als Beleg ausdrucken und Abrechnung beifügen. Sammeln Sie bitte alle Belege für Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Verhinderungspflege angefallen sind oder dokumentieren solche.
- Wenn ihre Familie zu den vielen Familien gehört, die eventuell nicht wussten, dass die Kosten für die Ersatzpflege bei Verhinderung der Pflegeperson von der Pflegekasse bis zu einem Grenzbetrag ausgeglichen wurde, können Sie die Inanspruchnahme auch jetzt noch nachholen.
- Aufgrund der Verjährungsregelungen in der Sozialen Gesetzgebung (§45 SGB I) verjähren berechtigte Ansprüche erst nach dem vierten Jahr, das nach dem Jahr der Anspruchsberechtigung folgt.
- Hatten Sie also im Januar 2019 eine Ersatzpflege organisiert und hierfür entsprechende Aufwände, können Sie diese jetzt noch bei Ihrer Pflegekasse als Abrechnung einreichen und damit gleichzeitig für das entsprechende Jahr beantragen.
Wichtig: Es dürfen nur tatsächlich vorgenommen Leistungen abgerechnet werden, für die auch tatsächlich ein Geldfluss stattgefunden hat. Dieser muss durch Unterschriften von Leistungsnehmer und Leistungszahlen rechtsverbindlich dokumentiert werden. Um immer einen guten Überblick über den Einsatz der Verhinderungspflege Budgets zu haben, empfiehlt es sich, diese im Voraus zu planen.
- Ob regelmäßige Entlastungen pro Woche/Monat oder längere Zeiträume als Urlaub, tragen Sie Ihre Wünsche in Ihren ein und erkennen so frühzeitig, ob Sie Gelder der Kurzzeitpflege umwandeln sollten.
- Alternativ oder ergänzend können Sie eventuell auch bis zu 40 % des Sachleistungsbudgets in relevanten Monaten für Entlastungsleistungen umwandeln.
Wenn Sie regelmäßig den Überblick über alle ihre Ansprüche haben, können Sie eventuell deutlich mehr an Pflege für Ihre liebsten und für Ihre eigene Entlastung realisieren, Hier mehr Informationen zur Ja. Wird die Ersatzpflege durch Pflegepersonen, die mit dem Pflegebedürftigen bis zum zweiten Grade verwandt oder verschwägert sind oder mit ihm in häuslicher Gemeinschaft leben, dürfen die Aufwendungen der Pflegekasse den Betrag des 1,5 fachen Pflegegeldes nicht überschreiten.
- Zusätzlich können jedoch bei diesen Personen Aufwendungen für Fahrtkosten und/oder Verdienstausfall ausgeglichen werden.
- Nein, sie ist eine Erstattungsleistung für nachgewiesen, erbrachte Ersatzpflegeleistungen.
- Die Verhinderungspflege ist eine Erstattungsleistung, die in der Regel vom Versicherten vorfinanziert wird und gegen Vorlage einer qualifizierten Abrechnung auf ihr oder sein Konto überwiesen wird.
Die Pflegekasse kann aber auf Wunsch den Betrag direkt an die Ersatzpflegeperson überweisen. Die Aufwendungen können sich im Kalenderjahr auf bis zu 1612 Euro belaufen. Aus noch nicht in Anspruch genommenen Mitteln der Kurzzeitpflege können maximal 806 Euro zur Aufstockung verwendet werden.
- Insgesamt stehen damit maximal 2.418 Euro jährlich zur Verfügung. Nein.
- Hierzu geben die Richtlinien des GKV-Spitzenverbandes klar vor: „Anspruchsvoraussetzung ist nicht, dass die Leistung im Voraus beantragt wird.” Alle Pflegebedürftigen in häuslicher Pflege mit Pflegegrad 2 bis 5 mit Bezug von Pflegegeld, Kombinationsleistung oder nur Sachleistung, wenn eine Pflegeperson eingetragen ist.
Es muss eine Pflegeperson eingetragen sein, für die bei Verhinderung eine Ersatzpflegeperson die Aufgaben übernehmen kann. Es muss mindestens Pflegegrad 2 vorliegen und die Pflege muss seit 6 Monaten erfolgen. Wenn eine beglaubigte (z.B. vom Hausarzt) Vorpflegezeit vorliegt, kann die Verhinderungspflege auch ab Zuerkennung des Pflegegrades in Anspruch genommen werden.
Der Pflegegrad 2 muss also nicht bereits während der sechsmonatigen Vorpflegezeit vorgelegen haben. Bei einer tageweisen Verhinderung ist Pflegeperson mehr als 8 Stunden täglich an der Pflege gehindert (z.B. Urlaub oder Krankheit). Insgesamt kann für eine Höchstdauer von 42 Tagen die Verhinderungspflege in Anspruch genommen werden.
Bei einer stundenweisen Verhinderung der Pflegeperson von weniger als 8 Stunden besteht der Anspruch auf das volle Pflegegeld. Ist eine Pflegeperson wegen Erholungsurlaubs, Krankheit oder aus anderen Gründen an der Pflege gehindert, übernimmt die Pflegekasse die nachgewiesenen Kosten einer notwendigen Ersatzpflege für längstens sechs Wochen je Kalenderjahr bei der tageweisen Verhinderungspflege.
Was ist der Unterschied zwischen Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege?
Bei der Verhinderungspflege erfolgt die Pflege tage- oder stundenweise zu Hause. Nutzen pflegebedürftige Menschen die Kurzzeitpflege, bleiben sie für eine bestimmte Zeit (maximal vier Wochen) in einem Pflegeheim.
Wie lange kann man stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen?
Diese Kosten werden erstattet – Erstattet werden die Kosten einer nicht erwerbsmäßig pflegenden Person oder auch eines Pflegedienstes, der Sie im Verhinderungszeitraum vertritt. Außerdem besteht bei einer stundenweisen Verhinderung Ihrer Person von weniger als acht Stunden für Ihre*n pflegebedürftige*n Angehörige*n weiterhin der Anspruch auf die Zahlung des vollen Pflegegelds.
Warum wird bei verhinderungspflege das Pflegegeld gekürzt?
Unterschied zwischen Verhinderungspflege und stundenweiser Verhinderungspflege? – Der Unterschied liegt in der Anrechnung auf das Pflegegeld bzw. die Pflegesachleistungen und in der zeitlichen Begrenzung. Im Klartext heißt das:
Reguläre Verhinderungspflege | Stundenweise Verhinderungspflege |
---|---|
Diese dauert länger als 8 Stunden pro Tag. | Dauert pro Tag weniger als 8 Stunden. |
Das Pflegegeld wird für die Zeit der Verhinderungspflege gekürzt, | Das Pflegegeld wird für diese Zeit nicht gekürzt (nicht angerechnet). |
Die Verhinderungspflege ist auf 42 Tage begrenzt. | Ersatzpflege unter 8 Stunden wird nicht auf die regulären Verhinderungstage angerechnet. |
ACHTUNG : Es ist nicht entscheidend, wie lange z.B. ein Pflegedienst, eine Privatperson usw. die Verhinderungspflege ausübt, sondern wie lange Sie als regulär pflegende Person abwesend sind. Beispiel: Sie als betreuende Person pflegen Ihren Vater. Heute nehmen Sie sich eine Auszeit und gehen mit Ihrem Enkel in den Zoo.
Insgesamt sind Sie 10 Stunden außer Haus. Während Ihrer Abwesenheit wird ein Pflegedienst benötigt, der 2 x für jeweils 1 Stunde für Sie in der häuslichen Umgebung die Verhinderungspflege ausübt (also insgesamt 2 Stunden). Da Sie insgesamt 10 Stunden außer Haus waren, werden alle Leistungen nach dem obigen Schema A) abgerechnet und nicht nach Schema B) stundenweise Verhinderungspflege.D.h., obwohl der Pflegedienst nur 2 Stunden Ersatzpflege erbrachte, wird Ihre „Freizeit” von 10 Stunden als Berechnungsgrundlage herangezogen, Ihr Pflegegeld wird gekürzt und die Verhinderungspflegezeit von max.42 Tagen pro Jahr wird ebenfalls angerechnet.
Wenn es sich einrichten lässt, sollten Sie also nicht mehr als 7 Stunden und 59 Minuten stundenweise Verhinderungspflege in Anspruch nehmen.